Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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Bürgerlichen  Gesetzbuch  erhalten  für  die  Vornahme  des  Geschäfts  von  dem  Justizministerium
  eine  außerordentliche  Entschädigung  zugebilligt.

Die  in  Abs.  2  und  3  erwähnten  Grundbuchbeamten  haben  nach  Beendigung  des
Geschäfts  dem  Justizministerium  durch  Vermittlung  des  vorgesetzten  Amtsgerichts  eine
Aufstellung  über  ihren  diesbezüglichen  Zeitaufwand  sowie  über  die  durch  die  Vornahme
des  fraglichen  Geschäfts  veranlaßten  Kanzlei=  und  etwaigen  sonstigen  Kosten  einzureichen,
worauf  das  Justizministerium  das  Weitere  veranlassen  wird.

S.  6.
Die  Verfügung  des  Justizministeriums  vom  22.  November  1887,  betreffend  die
Berichtigung  der  Güterbücher  (Servitutenbücher)  und  Unterpfandsbücher  aus  Anlaß  einer
Feldbereinigung,  Reg.  Blatt  S.  447,  ist  aufgehoben.

Stuttgart,  den  7.  Juni  1900.
Breitling.

Bekanntmachung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,
betreffend  die  Konzessionsertheilung  zum  Bau  und  Betrieb  von  Eisenbahnen  von  Cyach  über
Paigerloch  nach  Stekten  bei  gaigerloch  und  von  Kleinengstingen  nach  Gammertingen.
Vom  8.  Juni  1900.

Nachdem  vermöge  Allerhöchster  Entschließung  Seiner  Königlichen  Majestät  vom
5.  Juni  1900  der  Aktiengesellschaft  „Hohenzollern'sche  Kleinbahngesellschaft“  in  Sigmaringen
  die  Konzession  zum  Bau  und  Betrieb  der  beiden  an  die  württembergische  Staatsbahn
  anschließenden  Eisenbahnen  von  Cyach  über  Haigerloch  nach  Stetten  bei  Haigerloch
und  von  Kleinengstingen  nach  Gammertingen  für  die  auf  württembergisches  Gebiet  fallenden
  Theilstrecken  dieser  Bahnen  ertheilt  worden  ist,  wird  die  Konzessionsurkunde  nachstehend
  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  8.  Juni  1900.
Mittnacht.