Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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stücke und Rechte an Grundstücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben, welche 
nach dem genehmigten allgemeinen Plan für das gedachte Unternehmen erforderlich sind. 
Nach diesem Plan ist die Bahn gemäß den Bestimmungen der Bahnordnung für 
die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (Reg. Blatt S. 149) und mit 
einer Spurweite von 1 m anzulegen. Sie schließt sich auf der Station Amstetten an 
die Staatsbahn an, verläßt den Bahnhof Amstetten auf der rechten Seite der Hauptbahn 
in südlicher Richtung und steigt durch ein Trockenthal auf den höher gelegenen Theil 
des Albplateaus. Die Bahn berührt sodann die Alborte Oppingen, Nellingen, Merk- 
lingen und Machtolsheim, um bei Laichingen zu endigen. Für alle diese Orte sind 
Haltestellen vorgesehen, welche sämmtlich in die Nähe der betreffenden Ortschaften zu 
liegen kommen. 
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Unternehmerin durch 
ihren Vorstand vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 16. Januar 1900. 
Wilhelm. 
Mittnacht. Sarwey. Schott von Schottenstein. Pischek. Breitling. Zeyer. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Anordnung riner neuen Abgeordnetenwahl für den Gberamtsbezirk Welzheim. 
Vom 22. Jannar 1900. 
Nachdem der bisherige Abgeordnete für den Oberamtsbezirk Welzheim gestorben ist, 
wird auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Königs die Vornahme 
einer Neuwahl für den Oberamtsbezirk Welzheim angeordnet und Nachstehendes verfügt: 
1) Die örtlichen Kommissionen für Entwerfung und Fortführung der Wählerlisten 
haben unverweilt für die Richtigstellung der letzteren Sorge zu tragen. 
Die Ortswahlkommissionen werden hiebei hinsichtlich der Frage, welche Personen
	        
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