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stücke und Rechte an Grundstücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben, welche
nach dem genehmigten allgemeinen Plan für das gedachte Unternehmen erforderlich sind.
Nach diesem Plan ist die Bahn gemäß den Bestimmungen der Bahnordnung für
die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (Reg. Blatt S. 149) und mit
einer Spurweite von 1 m anzulegen. Sie schließt sich auf der Station Amstetten an
die Staatsbahn an, verläßt den Bahnhof Amstetten auf der rechten Seite der Hauptbahn
in südlicher Richtung und steigt durch ein Trockenthal auf den höher gelegenen Theil
des Albplateaus. Die Bahn berührt sodann die Alborte Oppingen, Nellingen, Merk-
lingen und Machtolsheim, um bei Laichingen zu endigen. Für alle diese Orte sind
Haltestellen vorgesehen, welche sämmtlich in die Nähe der betreffenden Ortschaften zu
liegen kommen.
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Unternehmerin durch
ihren Vorstand vertreten.
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt.
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser
Verordnung beauftragt.
Gegeben Stuttgart, den 16. Januar 1900.
Wilhelm.
Mittnacht. Sarwey. Schott von Schottenstein. Pischek. Breitling. Zeyer.
Verfügung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Anordnung riner neuen Abgeordnetenwahl für den Gberamtsbezirk Welzheim.
Vom 22. Jannar 1900.
Nachdem der bisherige Abgeordnete für den Oberamtsbezirk Welzheim gestorben ist,
wird auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Königs die Vornahme
einer Neuwahl für den Oberamtsbezirk Welzheim angeordnet und Nachstehendes verfügt:
1) Die örtlichen Kommissionen für Entwerfung und Fortführung der Wählerlisten
haben unverweilt für die Richtigstellung der letzteren Sorge zu tragen.
Die Ortswahlkommissionen werden hiebei hinsichtlich der Frage, welche Personen