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Gesammtverzeichniß ·
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von
Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Bemerkungen:
1. Die mit “ bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an
welchen sich keine der zur Ertheilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten
unter A. b, B. b und c oder C. b (Real-Gymnasium, Real-Progymnasium, Realschule) mit
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem
Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem 1 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Aebersicht.
Oeffentliche Lehranstalten. Selte Selte
Gymnasien (A. azJj. .... 614 Neal-Progymnasien (C. bb.. 629
Neal-Gymnasien (A. hl 622 Realschulen (Cö.c)) 6830
Ober-Realschulen (A. e)s 424 Höhere Bürgerschulen (C. 0) 46384
Progymnasien (. a) 6206 Oeffentliche Schullehrer-Seminare (C. c) . 634
Neal-Progymnasien (B. h) 626 Andere össentliche Lehranstalten (C. )) 6838
Realschulen (.ec) 626 Privat-Lehranstaltllllen 638
Progymnasien (s.a) 627 Lehranstalten im Auslande 641
Oeffentliche Fehranstalten.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der Befähigung genigt.
a. Gymnasten.
I. Königreich Preußen. Arusberg,
Aachen: Kaiser-Karls-Gymnasium, Aschersleben,
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium, Attendorn,
Allenstein, Aurich,
Altona, Barmen,
Anklam, Bartenstein,