Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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Bekanntmachung des Ministerinms des Innern, 
betreffend eine neue Ausgabe des Arzneibuchs des Deutschen Reichs. Vom 22. August 1900. 
Nachstehende Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 30. Juni 1900, betreffend 
das Arzneibuch für das Deutsche Reich (Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 414) 
wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebrachi. 
Die K. Oberämter werden angewiesen, die Apotheker und das ärztliche Personal 
auf die Bekanntmachung noch besonders aufmerksam zu machen. 
Stuttgart, den 22. August 1900. 
Für den Staatsminister: 
Nestle. 
Bekanntmachung, 
betreffend das Arzueibuch für das Peutsche Reich. 
Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 7. Juni 1900 beschlossen, daß das Arzneibuch für das 
Deutsche Reich, vierte Ausgabe, vom 1. Januar 1901 ab an der Stelle der zur Zeit in Geltung be- 
findlichen dritten Ausgabe nebst Nachtrag treten soll. 
Dies wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Arzneibuch 
in R. v. Deckers Verlag (G. Schenk) zu Berlin erscheinen und im Wege des Buchhandels zum 
Ladenpreise von 2 44 5 M für ein geheftetes und von 3 /4 65 für ein gebundenes Exemplar zu 
beziehen sein wird. 
Berlin, den 30. Juni 1900. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf von Posadowsky.
	        
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