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verwaltung gewidmet sind, nur insoweit Anwendung, als es sich um die persönlichen
Eigenschaften des Schiffsführers handelt (Z. 5 des Schlußprotokolls zur Internationalen
Schiffahrts= und Hafenordnung für den Bodensee).
Ueber die Zulassung zur selbständigen Führung solcher Schiffe und ebenso über die
Zurücknahme dieser Zulassung beschließt die zuständige Behörde der staatlichen Schiffahrtsverwaltung
nach Maßgabe der betreffenden besonderen Verwaltungsvorschriften.
Stuttgart, den 26. November 1900.
v. Soden. Pischek.
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betrefeend die Genehmigung der Löserstistung in Mergentheim. Vom 22. November 1900.
Seine Königliche Majestät haben am 20. November d. J. die von dem Privatier
Frederick Löser in Stuttgart errichtete „Löserstiftung“ mit dem Sitz in Mergentheim
auf Grund der vorgelegten Verfassung und vorbehältlich der Rechte Dritter allergnädigst
zu genehmigen geruht.
Stuttgart, den 22. November 1900.
Pischek.
tekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Genehmigung der Stistung „St. Annastift“ in Dotternhausen, Oberamts Rottweil.
Vom 22. November 1900.
Seine Königliche Majestät haben am 20. November d. J. die von dem Pfarrer
Eugen Adis und den Brüdern Johann Baptist Berner und Ludwig Berner, Kaufleuten
in Dotternhausen, Oberamts Rottweil, errichtete Stiftung „St. Annastift"“
in Dotternhausen auf Grund der vorgelegten Verfassung und vorbehältlich der Rechte
Dritter allergnädigst zu genehmigen geruht.
Stuttgart, den 22. November 1900. 4
Pischek.