Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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verwaltung  gewidmet  sind,  nur  insoweit  Anwendung,  als  es  sich  um  die  persönlichen
Eigenschaften  des  Schiffsführers  handelt  (Z.  5  des  Schlußprotokolls  zur  Internationalen
Schiffahrts=  und  Hafenordnung  für  den  Bodensee).

Ueber  die  Zulassung  zur  selbständigen  Führung  solcher  Schiffe  und  ebenso  über  die
Zurücknahme  dieser  Zulassung  beschließt  die  zuständige  Behörde  der  staatlichen  Schiffahrtsverwaltung
  nach  Maßgabe  der  betreffenden  besonderen  Verwaltungsvorschriften.

Stuttgart,  den  26.  November  1900.
v.  Soden.  Pischek.

Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,
betrefeend  die  Genehmigung  der  Löserstistung  in  Mergentheim.  Vom  22.  November  1900.
Seine  Königliche  Majestät  haben  am  20.  November  d.  J.  die  von  dem  Privatier
Frederick  Löser  in  Stuttgart  errichtete  „Löserstiftung“  mit  dem  Sitz  in  Mergentheim
auf  Grund  der  vorgelegten  Verfassung  und  vorbehältlich  der  Rechte  Dritter  allergnädigst
zu  genehmigen  geruht.
Stuttgart,  den  22.  November  1900.

Pischek.

tekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  Genehmigung  der  Stistung  „St.  Annastift“  in  Dotternhausen,  Oberamts  Rottweil.
Vom  22.  November  1900.

Seine  Königliche  Majestät  haben  am  20.  November  d.  J.  die  von  dem  Pfarrer
Eugen  Adis  und  den  Brüdern  Johann  Baptist  Berner  und  Ludwig  Berner,  Kaufleuten
  in  Dotternhausen,  Oberamts  Rottweil,  errichtete  Stiftung  „St.  Annastift"“
in  Dotternhausen  auf  Grund  der  vorgelegten  Verfassung  und  vorbehältlich  der  Rechte
Dritter  allergnädigst  zu  genehmigen  geruht.

Stuttgart,  den  22.  November  1900.  4
Pischek.