Inhaltsverzeichnis : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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J.

1.  Die  K.  Industrieschulen  zu  München,  Kaiserslautern,  Nürnberg  und  Augsbus
werden  vom  1.  September  1907  ab  mit  der  Bestimmung  aufgehoben,  daß  im  Schuhahn
1907/08  in  München  noch  der  zweite  Handelskurs,  dann  in  Nürnberg  noch  dritte  Kuse
für  Maschinenbau  und  für  Tiefbau  geführt  werden.

2.  Vom  1.  September  1907  ab  werden  in  Bayern  neunklassige  Oberrealschulen
als  allgemein  bildende  Unterrichtsanstalten  mit  dem  Ziele  der  Vorbereitung  zum  Hochschustudium
  in  der  Weise  errichtet,  daß  bestehende  Realschulen  ohne  Anderung  ihres  bisherign
rechtlichen  Charakters  erweitert  werden.  Im  einzelnen  werden  die  K.  Luitpold-Kriiollschule
  in  München,  die  K.  Kreisrealschulen  in  Passan,  Bayreuth,  Kaiserslautern,  Regensburg,
  Nürnberg  lI,  Würzburg  und  Augsburg  sowie  die  K.  Realschule  in  Ludwigshafen  a/N.
nach  den  von  Uns  durch  die  Landratsabschiede  genehmigten  Beschlüssen  der  Landräte,  dann
nach  den  für  Aufbringung  des  Bedarfs  der  Realschule  Ludwigshafen  aRh.  maßgebenden
Normen  zu  Oberrealschulen  ausgebant.

Zu  diesem  Zwecke  wird  an  der  Luitpold-Kreisrealschule  in  München,  an  den  Kreisrealschulen
  in  Passau,  Kaiserslautern,  Regensburg,  Nürnberg  II,  Würzburg  und  Augsbun
sowie  an  der  Realschule  in  Ludwigshafen  a  Rh.  mit  dem  Schuljahre  1907/08  eine  siebente
Klasse  eingerichtet.  Das  Staatsministerium  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegnheiten
  wird  ferner  ermächtigt  in  gleicher  Weise  auch  die  Kreisrealschule  in  Bayreuth  schn
vom  Schuljahre  1907/08  ab  zur  Oberrealschule  zu  erweitern,  wenn  durch  die  eingeleitenn
Verhandlungen  die  Deckung  des  erforderlichen  Aufwandes  bis  zur  Herstellung  des  Neubarc#
gesichert  erscheint.  Die  an  den  Industrieschulen  München,  Kaiserslautern,  Nürnberg  und
Augsburg  bestehenden  siebenten  und  achten  Ubergangsklassen  werden  vom  Schuljahre  1907/08
ab  an  die  Oberrealschulen  in  München,  Kaiserslautern,  Rürnberg  und  Augsburg  als  abr
und  neunte  Klassen  übergeführt.  An  den  Oberrealschulen  in  Passau,  Regensburg  und  eventuell
  in  Bayrenth,  dann  in  Würzburg  und  in  Ludwigshafen  a  Rh.  wird  im  Schuljahre
1908/09  die  achte  und  im  Schuljahre  1909/10  die  neunte  Klasse  angefügt.

3.  Die  zu  Oberrealschulen  ausgebauten  Kreisrealschulen  führen  die  Bezeichnung
„K.  Kreis-Oberrealschule“,  die  seitherige  K.  Luitpold-Kreisrealschule  in  München  fühn
künftig  die  Bezeichnung  „K.  Luitpold-Kreis-Oberrealschule“,  die  Kreisrealschule  II  in  Nümberg
  die  Bezeichnung  „K.  Kreis-Oberrealschule  in  Nürnberg“  und  die  zur  Oberrealschult
erweiterte  Realschule  Ludwigshafen  a  Rh.  die  Bezeichnung  „K.  Oberrealschule  Ludwigshafen
  a/Rh.“

4.  Auf  die  Vorstände,  das  Lehr=  und  Verwaltungspersonal  der  Oberrealschulen  finden
die  für  die  Rang=  und  Gehaltsverhältnisse  sowie  für  die  Pensionsrechte  der  Vorstände,  de
Lehr=  und  Verwaltungspersonals  der  Gymnasien  geltenden  Bestimmungen  gleichmäßige  Au-