Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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4) Aus den ertheilten Noten ist der Durchschnitt zu bilden. Hiebei werden zu den 
Hauptzahlen hinzukommende Brüche auf eine Dezimalstelle in der Weise abgerundet, 
daß fünf hundertel und weniger außer Berechnung bleiben, alles weitere aber als ganzes 
Zehntel in Berechnung genommen wird. 
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt aus der Gesammtheit aller Fächer 
einschließlich der Zeichnungen 3),5 beträgt. 
5) In dem Prüfungszeugniß (Vordruck in der Beilage) wird die Befähigungsstufe 
bei einem durchschnittlichen Ergebniß der Noten in sämmtlichen Prüfungsfächern ein- 
schließlich Zeichnen 
von 3,5 bis 4,2 mit Klasse III b (zureichend), 
von 4,3 bis 4,9 mit Klasse III a (ziemlich gut), 
von 5 bis 5,6 mit Klasse II b (ziemlich gut bis gut), 
von 5,7 bis 6,3 mit Klasse I (gut), 
von 6,4 bis 7 mit Klasse Ib (recht gut), 
von 7,1 und mehr mit Klasse I a (ausgezeichnet) 
bezeichnet. 
Stuttgart, den 13. Mai 1902. 
Weizsäcker.
	        
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