Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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Für  den  Bau  insbesondere  gelten  folgende  Bestimmungen:

1)  die  Spurweite  der  Bahnen  Jagstfeld-Neuenstadt  und  Vaihingen-Enzweihingen
soll  1,135  m  betragen;  die  Feststellung  der  Spurweite  der  Bahn  Anmstetten-Gerstetten
  bleibt  der  Entschließung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  vorbehalten.

2)  Bei  den  Bahnen  Jagstfeld-Neuenstadt  und  Vaihingen-Enzweihingen  darf
a.  der  Halbmesser  der  Krümmungen  nicht  kleiner  als  150  m  sein,

b.  die  Ueberhöhung  des  äußeren  Strangs  in  den  Krümmungen  nicht  mehr
als  100  mm  betragen,

.  die  Längsneigung  der  Bahn  das  Verhältniß  von  1:40  nicht  überschreiten.
Am  Visierwechsel  sind  entsprechende  Uebergangsbögen  anzulegen.

3)  Bei  der  Bahn  Amstetten-Gerstetten  werden  die  unter  Ziff.  2  aufgeführten
Punkte  der  späteren  Regelung  durch  das  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  vorbehalten.

4)  In  angemessener  Entfernung  von  den  in  gleicher  Ebene  mit  der  Bahn  liegenden
  verkehrsreichen  Wegübergängen  sind  Warnungstafeln  mit  der  bei  der
Staatsbahn  üblichen  Aufschrift  anzubringen.

5)  Dem  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,
  bleibt  vorbehalten:

die  Bestimmung  der  Umgrenzung  des  lichten  Raums,  welcher  für  die
auf  dem  Bahngleis  zu  bewegenden  Züge  mindestens  freizuhalten  ist,

ebenso  die  Bestimmung  der  Umgrenzung  der  größten  zulässigen  Breitenund
  Höhenmaße  der  Fahrzeuge,

die  Feststellung  der  Bahnlinie  in  ihrer  vollständigen  Durchführung  durch
alle  Zwischenpunkte,

die  Bestimmung  der  Stationen  und  Anhaltestellen,

die  Genehmigung  der  Projekte  aller  für  die  erstmalige  Herstellung  und
den  Betrieb  der  Bahnen  bestimmten  baulichen  Anlagen  und  Einrichtungen,
der  Projekte  für  Erweiterungsbauten  und  Bauveränderungen,  sowie  der  Projekte
für  die  Betriebsmittel  und  ihre  Anzahl.