Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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Oeffentliche höhere Mädchenschulen. Besetzung von Lehrstellen an solchen. Verfügung des 
Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens vom 23. Dezember. 5. 
Ohrnberg. Genehmigung der Sieglin'schen Familienstiftungen in Ruckhardtshausen, Gemeinde 
Ohrnberg. 84. 
Onstmettingen —Ebingen (Nebeneisenbahn). Aenderungen der Konzessionsurkunde. 2. 
Ordnungsstrafen. Verhängung über Forstbeamte. 603. 
P. 
Papiergeld. Annahme von Banknoten bei den Staatskassen. Verfügung der Ministerien der 
auswärtigen Angelegenheiten, des Innern und der Finanzen vom 141. Juli. 266. 
Paraguay. Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche. 228. 
Perouse. Verbrauchsabgabe von Vier. 11. 
Peru. Mittheilung von Strafnachrichten an die Peruanische Regierung. Verfügung des Justiz= 
ministeriums vom 24. Juni. 227. 
Pferdeaushebungsvorschrift für das Königreich Württemberg. Versügung der Ministerien des 
Innern und des Kriegswesens vom 6. Oktober. 155. 
Pflanzen. Anstalt für Pflanzenschutz in Hohenheim. Verfügung des Ministeriums des Kirchen- 
und Schulwesens vom 17. Oktober. 563. 
Pinselmachereien. Einrichtung und Betrieb. 603. 
Plochingen (Bahnhoferweiterung). Zwangsenteignung. 507. 
Polizeiaufsicht. Vollzug der §§. 38 und 39 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich über 
Polizeiaufsicht. Verjügung der Ministerien der Justiz und des Innern vom 18. November. 581. 
Polizeiwesen. Vollzug der vom Bundesrath über die Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen 
in Gast= und Schankwirthschaften erlassenen Bestimmungen. Verfügung des Ministeriums 
des Innern vom 8. Februar. 34. 
Verfahren bei Anträgen auf Verlängerung der Ladenschlußzeit. Verfügung des 
Ministeriums des Innern vom 8. Februar. 34. 
Aenderungen des Forststrafgesetzes vom 2. September 1879 und des Forstpolizeigesetzes 
vom 8. September 1879. Gesetz vom 19. Februar. 37. 
Redaktion des Vorstpolizeigesetzes. 15. 
s. im übrigen Forstwesen. 
Vollzug der Bestimmungen, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und 
jugendlichen Arbeitern in Glashütten, Glasschleiferrien und Glasbeizereien sowie Sand- 
bläsereien. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 24. März. 83. 
Vollzug der Bestimmungen über die Einrichtung und den Betrieb von Steinbrüchen 
und Steinhauereien (Steinmetzbetrieben). Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
29. März. 81.
	        
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