Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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Oeffentliche  höhere  Mädchenschulen.  Besetzung  von  Lehrstellen  an  solchen.  Verfügung  des
Ministeriums  des  Kirchen-  und  Schulwesens  vom  23.  Dezember.  5.

Ohrnberg.  Genehmigung  der  Sieglin'schen  Familienstiftungen  in  Ruckhardtshausen,  Gemeinde
Ohrnberg.  84.

Onstmettingen  —Ebingen  (Nebeneisenbahn).  Aenderungen  der  Konzessionsurkunde.  2.

Ordnungsstrafen.  Verhängung  über  Forstbeamte.  603.

P.

Papiergeld.  Annahme  von  Banknoten  bei  den  Staatskassen.  Verfügung  der  Ministerien  der
auswärtigen  Angelegenheiten,  des  Innern  und  der  Finanzen  vom  141.  Juli.  266.
Paraguay.  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  für  militärpflichtige  Deutsche.  228.
Perouse.  Verbrauchsabgabe  von  Vier.  11.
Peru.  Mittheilung  von  Strafnachrichten  an  die  Peruanische  Regierung.  Verfügung  des  Justizministeriums
  vom  24.  Juni.  227.
Pferdeaushebungsvorschrift  für  das  Königreich  Württemberg.  Versügung  der  Ministerien  des
Innern  und  des  Kriegswesens  vom  6.  Oktober.  155.
Pflanzen.  Anstalt  für  Pflanzenschutz  in  Hohenheim.  Verfügung  des  Ministeriums  des  Kirchenund
  Schulwesens  vom  17.  Oktober.  563.
Pinselmachereien.  Einrichtung  und  Betrieb.  603.
Plochingen  (Bahnhoferweiterung).  Zwangsenteignung.  507.
Polizeiaufsicht.  Vollzug  der  §§.  38  und  39  des  Strafgesetzbuchs  für  das  Deutsche  Reich  über
Polizeiaufsicht.  Verjügung  der  Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern  vom  18.  November.  581.
Polizeiwesen.  Vollzug  der  vom  Bundesrath  über  die  Beschäftigung  von  Gehilfen  und  Lehrlingen
in  Gast=  und  Schankwirthschaften  erlassenen  Bestimmungen.  Verfügung  des  Ministeriums
des  Innern  vom  8.  Februar.  34.
Verfahren  bei  Anträgen  auf  Verlängerung  der  Ladenschlußzeit.  Verfügung  des
Ministeriums  des  Innern  vom  8.  Februar.  34.
Aenderungen  des  Forststrafgesetzes  vom  2.  September  1879  und  des  Forstpolizeigesetzes
vom  8.  September  1879.  Gesetz  vom  19.  Februar.  37.
Redaktion  des  Vorstpolizeigesetzes.  15.
s.  im  übrigen  Forstwesen.
Vollzug  der  Bestimmungen,  betreffend  die  Beschäftigung  von  Arbeiterinnen  und
jugendlichen  Arbeitern  in  Glashütten,  Glasschleiferrien  und  Glasbeizereien  sowie  Sandbläsereien.
  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  24.  März.  83.
Vollzug  der  Bestimmungen  über  die  Einrichtung  und  den  Betrieb  von  Steinbrüchen
und  Steinhauereien  (Steinmetzbetrieben).  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern  vom
29.  März.  81.