Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

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Gesamtverzeichnis 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von 
Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
Vemerkungen: 
1. Die mit bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnafien (B. a und C. a) an Orten, an 
welchen sich keine der zur Erteilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten unter 
Ab, B. b und c oder C. b (Nealgymnasium, Realprogymnasium, Realschule) mit obliga- 
torischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem 
Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen 
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig teilgenommen und nach mindestens einjährigem 
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugnis über genügende Aneignung 
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit einem “ bezeichneten Lehranftallen haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
#½% bersicht. 
ffentliche — l Selte 
Gymnasien (A. a) .. 427 Realprogymnasien (C. b)J. 443 
Realgymnasien (A. 0 435 Raalschulen (C. c) 444 
Oberrealschulen (A. c). 438 Offentliche Schullehrerseminare c. 4) 449 
Progymnasien (6. 0)0 439 1 Andere öffentliche Lehranstalten (C. e) 452 
Realprogymnasien (B. b) . .. "440 Privat-Lehranstalten „ 458 
Realschulen (6ö,# c) 440 Lehramstallen im Auslandded 456 
Progymnasien (C. aJ. 441 
Offentliche Fehranstalten. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der Befähigung genügt. 
a. Gymnasten. 
I. Königreich Preußen. Arnsberg, 
Aachen: Kaiser Karls-Gymnafium, schersleben, 
Kaiser Wilhelms-Gymnasium, Attendorn, 
Allenstein, Aurich, 
Altona, Barmen, 
Anklam, Bartenstein.
	        
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