Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1904. (81)

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25. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Freitag, den 4. November 1904. 
  
Inhalt: 
Bekanmimachung des Justizministeriums, betreffend den Abonnementspreis für das Regierungsblatt und für das 
Meichs-Gesetzblatt auf das Kalenderjahr 1905. Vom 26. Oktober 1904. — Verfügung der Ministerien des 
Aunern- und der, der Finaczen. betreffend die Vornahme einer Viehzählung in Wrttemberg am I1. Dezember 1904. 
om 1. November 1904 
  
HBekanntmachung des Jnstizministeriums, 
betreffend den Abonnementspreis für das Regierungsblatt und für das Reichs-Gesetzblatt auf das 
Kalenderjahr 1905. Vom 26. Oktober 1904. 
Der Abonnementspreis für den Jahrgang 1905 des Regierungsblattes ist auf 
4 .& und derjenige des Reichs-Gesetzblattes auf 1 4 20 H für das Exemplar 
festgesetzt worden. 
Die Abonnementsgebühren für die durch die Post zu versendenden Exemplare dieser 
Blätter sind, wie bisher, von den Abonnenten an die betreffenden Poststellen zu bezahlen 
und von diesen gleichzeitig mit den Bestellungen bis zum 31. Dezember ds. Is. an die 
Justizministerialkasse einzusenden. 
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten können nach ihrer Wahl entweder bei 
einer der hiesigen Postanstalten oder bei der Expedition des Regierungsblattes, Graben= 
straße Nr. 3, oder bei der Justizministerialkasse, Karlsstraße Nr. 1, vorausbezahlen. 
Stuttgart, den 26. Oktober 1904. 
Breitling.
	        
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