Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1908. (85)

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Stückgut- und Wagenladungsverkehr erforderlichen Einrichtungen versehen wird. 
Der Ortsgüterbahnhof wird mit dem Güterbahnhof Untertürkheim durch be— 
sondere Gleise in Verbindung gesetzt. Die Gleisanlagen der Wagenwerkstätte 
Cannstatt werden unter Verwendung des Geländes zwischen der Werkstätte und 
der verlegten Hauptbahn erweitert. 
2) Der viergleisige Ausbau der Strecke Cannstatt— Untertürkheim. 
Die bisher zweigleisige Bahnstrecke zwischen Cannstatt und Untertürkheim wird 
viergleisig ausgebaut. Vom Ende des Bahnhofs Cannstatt wird die Linie auf 
die Südseite der Eisenbahnwagenwerkstätte verlegt; sie führt dem Güterbahnhof 
Untertürkheim entlang nach dem Personenbahnhof Untertürkheim. Die Bahn 
überschreitet hiebei die vom Ortsgüterbahnhof Cannstatt nach dem Güterbahnhof 
Untertürkheim führenden Verbindungsgleise sowie die vom Güterbahnhof Unter- 
türkheim nach Wangen abzweigenden Gleise. Der Nachbarschaftsweg Nr. 4 
wird verlegt und schienenfrei über die nach dem Güterbahnhof Untertürkheim 
führenden Verbindungsgleise hinweg und unter der Hauptbahn durchgeführt. 
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Staatseisen- 
bahnverwaltung durch die Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen 
vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 30. April 1908. 
Wilhelm. 
Weizsäcker. Pischek. Fleischhauer. Schmidlin. Geßler. 
 
	        
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