Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1908. (85)

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1. Audiphon Bernards (auch Audiphones invisibles oder Unsichtbares Audiphon 
Bernard); 
2. Voltamittel (insbesondere Voltakreuze, Voltasterne, Voltauhren, auch elektro- 
galvanische Voltamittel oder einfache oder Doppel= oder große Voltamittel): 
3. Dr. Sandens Elektrischer Gürtel (auch Dr. Sandens Elektrischer Gürtel 
Herkulex); 
4. Elektrovitalizer von Dr. Friedr. Läszlo, Elektrotherapeutische Ordination, Wien; 
5. das „Bruchheilmittel“ von Joh. Wöhrle in Friedrichshafen. 
§ 2. 
Die öffentliche Ankündigung der in § 1 aufgeführten Stoffe ist verboten. 
Der öffentlichen Ankündigung der Stoffe steht es gleich, wenn in öffentlichen An- 
kündigungen auf Druckschriften oder sonstige Mitteilungen verwiesen wird, welche eine 
Anpreisung der bezeichneten Stoffe enthalten. 
§ 3. 
Die Verfügungen des Ministeriums des Innern, betreffend das Verbot der öffent- 
lichen Ankündigung des Audiphon Bernards und der Voltamittel, vom 4. November 1903 
(Reg. Bl. S. 509), 
das Verbot der öffentlichen Ankündigung von Dr. Sandens Elektrischem Gürtel 
vom 22. März 1906 (Reg. Bl. S. 95) und 
das Verbot der öffentlichen Ankündigung des Elektrovitalizers und anderer ähnlicher 
Mittel vom 2. Mai 1906 (Reg. Bl. S. 135) treten als durch die gegenwärtige Ver- 
fügung ersetzt außer Geltung. 
Stuttgart, den 22. Dezember 1907. 
Pischek. 
Verfügung des Ministerinms des Innern, 
betreffend die Fleischbeschan- und Schlachtungsstatistik. Vom 10. Januar 1908. 
Nachdem der mit der Lieferung einer jährlichen Zusammenstellung der Befunde von 
Tuberkulose bei den in Schlachthöfen geschlachteten Tieren verfolgte Zweck in der Haupt-
	        
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