Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1908. (85)

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c)  für  ein  von  der  Behörde  verlangtes  ausführliches,  mit  wissenschaftlichen  Gründen

belegtes  schriftliches  Gutachten  5  bis  20  —4,
d)  für  einen  oberamtstierärztlichen  Jahresbericht.  10  bis  20  4;
e)  für

a)die  Sammlung,  die  Prüfung  und  die  Herbeiführung  der  etwa  erforderlichen
Berichtigung  der  Meldekarten  über  den  Ausbruch  und  das  Erlöschen  der
Influenza  unter  den  Pferden  einschließlich  der  monatlichen  Zusammenstellung

der  Erhebungskarten  ..  .  .  50Pf.  bis  2  M,
6)  die  Fertigung  einer  Joahresübersicht  über  die  Bewegung  und  den  Stand
der  Influenza  unter  den  Pferden  im  Oberamtsbezirk  2  bis  5  ,
bei  Fehlanzeigsje..  50  Pf.
1)  für

a)die  Sammlung,  die  Prüfung  und  die  Herbeiführung  der  etwa  erforderlichen
Berichtigung  der  vierteljährlichen  Nachweisungen  über  die  der  Schlachtviehund
  Fleischbeschau  nnterstellten  Tiere  einschließlich  der  Vorlage  an  die  Zentralbehörde

  JJ1  bis  34
()  die  Fertigung  einer  Zusammenstellung  der  Jahresergebnisse  der  Schlachtviehund
  Fleischbeschau  im  ganzen  Oberamtsbezirk  20  bis  30  4X

Für  die  Reinschrift  größerer  Schriftstücke  können  die  Stellvertreter  der  Oberamtstierärzte

  fremder  Hilfe  sich  bedienen  und  die  dafür  gehabten  Barauslagen  in  Rechnung
stellen.

84.

Als  Reisevergütung  erhalten  die  Oberamtstierärzte  und  deren  Stellvertreter  bei

amtlichen  Verrichtungen,  d.  h.  bei  solchen,  welche  zu  ihren  ordentlichen  Amtsobliegenheiten
gehören:

a)  innerhalb  ihres  Amtsbezirks,  d.  h.  des  Bezirks,  für  den  sie  einen  oberamtstierärztlichen
  Gehalt  beziehen,  als  Gesamtvergütung  für  Taggelder  und  Reisekosten:

für  den  vollen  asaaaagaq  15—4,
für  den  halben  Tag  .  .  .  ..  ..  .  .  10  .

Für  die  Berechnung  sind  die  zinschu  der  neisevergütung  der  Bezirksbeamten