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Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Samstag, den 8. Februar 1908.
Inhalt:
Bekanntmachung sämtlicher Ministerien, betreffend die Titel der Kopisten und Kanzlisten. Vom 28. Januar 1908.
S. 9. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Führung von Ein= und Verkaufsverzeich-
#o#- durch die gewerbsmäßigen Pferde= und Biehhändler. Vom 20. Januar 1908. S. 10. — Verfügung
des Ministeriums des Innern, betreffend die Einfuhr von Tieren für zoologische Gärten und Tierparks.
Bom 1. Februar 1908. S. 10. — Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, be-
treffend die Pensionsberechtigung des Wohnungsgelds der Lehrer an höheren Schulen und an Gewerbe= und
Handelsschulen und die Gewährung von Staatsbeiträgen an Gemeinden zur Erhöhung des Wohnungsgelds
der Lehrer und Diener an höheren Schulen. Vom 28. Januar 1908. S. 13.
Bekanntmachung sämtlicher Ministerien,
betreffend die Tilel der Kopisten und Kanzlisten. Vom 28. Januar 1908.
Seine Königliche Majestät haben am 23. Januar ds. Is. allergnädigst zu
verfügen geruht, daß künftig im ganzen Bereich des Staatsdienstes die auf Kopistenstellen
ernannten Beamten den Titel „Kanzlist“ und die auf Kanzlistenstellen ernannten Be-
amten, soweit ihnen nicht ein höherer Titel besonders verliehen ist, wie auch die
titulierten Kanzlisten unter Beibehaltung des Rangs der X. Stufe der Rangordnung
den Titel „Oberkanzlist“ führen und daß diese Neuerung die Geheimen und Ministerial-
Kanzlisten unberührt läßt, dagegen auf die Kanzlisten des Bischöflichen Ordinariats
entsprechende Anwendung findet.
Stuttgart, den 28. Januar 1908.
Weizsäcker. Pischek. Zeyer. von Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin.