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V 4.
Regierungsblatt
für das
Königreich Würtiemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Freitag, den 28. Februar 1908.
Inhalt:
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung
ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in der Kapkolonie, in Natal und in der Orangeflußkolonie.
Vom 14. Februar 1908. S. 21. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Festsetzung
der durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienste der land= und forstwirtschaftlichen Arbeiter. Vom 16. Feb-
ruar 1908. S. 22. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Abgabe von Veronal in
den Apotheken. Vom 20. Februar 1908. S. 22. — Verfügung der Ministerien des Innern und des
Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Aussicht über die ökonomischen Verhältnisse der Lehrstellen an
Volksschulen. Vom 15. Februar 1908. S. 23. — Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und
Schulwesens, betreffend die Titulatur der Assistenten bei diesem Ministerium und dem Evangelischen Kon-
sistorium. Vom 19. Februar 1908. S. 28.
Bekanntmachung der Ministerien des Jnnern und des friegsweseus,
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpstichtige Deutsche in
der Kapkolonie, in Natal und in der Grangestußkolonie. Vom 14. Februar 1908.
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler erlassene Bekanntmachung vom
1. Februar 1908 (Zentralblatt für das Deutsche Reich von 1908 Nr. 6 S. 37) zur
allgemeinen Kenntnis gebracht.
Stuttgart, den 14. Februar 1908.
Pischek. von Marchtaler.
Bekanntmachung.
Dem praklischen Arzte Dr. Ernst Simon in Kapstadt ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 der
Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der in § 42 Ziffer 1 a— ebendaselbst
bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche
ihren dauernden Aufenthalt in der Kapkolonie, in Natal und der Orangeflußkolonie haben.
Berlin, den 1. Februar 1908. Der Reichskanzler.
Im Auftrag: Just.