Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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Unseres Staatsministeriums, daß dieser Vertrag nebst dazu gehörigem Schluß- 
protokoll öffentlich bekannt gemacht wird. 
Gegeben Bebenhausen, den 15. Juni 1912. 
Wilhelm. 
Weizsäcker. Pischek. von Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin. Geßler. 
Staatsvertrag 
zwischen 
Württemberg, Bayern und Baden einerseits und Preußen andererseits 
zur Regelung der ELotterieverhältnisse 
Nachdem Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit 
Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, im Namen Seiner Majestät des Königs 
von Bayern, sowie Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden einerseits und 
Seine Majestät der König von Preußen andererseits übereingekommen sind, einen Vertrag 
zur Regelung der Lotterieverhältnisse zu schließen, haben die zu diesem Zwecke bestellten 
Kommissare, nämlich 
für Württemberg: 
der Generalmajor von Graevenitz und 
der Ministerialrat Dr. Hegelmaier, 
für Bayern: 
der Ministerialrat Dr. Wolf und 
der Legationsrat Dr. von Schoen, 
für Baden: 
der Ministerialdirektor Dr. Nieser, 
für Preußen: 
der Wirkliche Geheime Oberfinanzrat und Präsident der Generallotterie- 
direktion Dr. Lewald,
	        
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