Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

88 Deutschland (ohne Preußen). 
d. h. mit einer festen allseitigen Verbürgung der gesammten deut- 
schen wie außerdeutschen Besitzungen Oesterreichs und Preu- 
ßens, verbunden sein werden. Oesterreich seinerseits hat seit zwölf Jahren 
in verschiedenen Formen eine solche allgemeine Garantie in Vorschlag ge- 
bracht. Sieht man ab von dem für die Dauer des orientalischen Krieges 
abgeschlossenen, aber nicht von Undeutlichkeit freien Bündnißvertrag, so hat 
seither der königlich preußische Hof es nicht in seinem Interesse gefunden, 
hierin dem Gedanken Oesterreichs entgegenzukommen. Welches die Natur 
und die Berechtigung der widerstrebenden Richtungen gewesen sein möge — 
es wäre unnöthig, dies hier zu untersuchen. Aber die Ueberzeugung kann 
nicht oft und nicht entschieden genug ausgesprochen werden — und sie dürfte 
im Geist Aller, die sich ihr nicht absichtlich verschließen wollen, Fortschritte 
gemacht haben — daß das Verlangen nach einem den Gesammtbesitz der 
deutschen Mächte schützenden Defensivbündnisse keineswegs blos eine im aus- 
schließlichen Interesse Oesterreichs erhobene Prätension sei, sondern zugleich 
einer Fundamentalbedingung der Sicherheit und Machtstellung Deutschlands 
entspreche. Und würde. diese sich mächtig aufdrängende Wahrheit dessenun- 
geachtet noch immer verkannt, dann würde gerade in dieser Thatsache ein 
entscheidender Grund gefunden werden müssen, in jedem Zugeständniß an 
den Dualismus nur eine Quelle der Täuschung und der Gefahr zu erbli- 
cken. Erst wenn der deutsche Bund durch Ausdehnung seines Vertheidi- 
gungszwecks auf die nichtdeutschen Besitzungen Oesterreichs und Preußens 
in Wahrheit zu einer im Centrum Europa's festverbundenen Gesammt- 
macht wird, dann — aber auch dann allein — wird der Wiener Hof mit 
Beruhigung und mit ungeschmälerter Würde auf das Vorrecht des bleiben- 
den Vorsitzes, welches alsdann für Deutschland wie für Oesterreich gut ver- 
werthet sein wird, Verzicht leisten können“. 
6. Nov. (Anhalt-Dessau.) Rescript des Herzogs an die Stadt- 
verordneten von Köthen: 
„Ich will Ihnen nicht länger vorenthalten, wie sehr mich Ihr Benehmen 
bei der Eingabe beim Bundestage und nun wieder bei der Neuwahl eines 
Landtagsabgeordneten betrübt hat. Dies Drängen nach Aenderung unserer 
rechtsbeständigen Verfassung kann nur durch Einflüsterungen Unbefugter 
erfolgt sein, indem diese gewünschten eitlen Theorieen zu Niemandes 
moralischer und materieller Besserung gereichen können. Das Glück, welches 
der liebe Gott so lange über Anhalt walten ließ, beruht hauptsächlich auf 
dem treuen gegenseitigen Anhängen von Fürst und Unterthanen. In der 
Hoffnung, es werde Ihnen an meiner Meinung noch etwas gelegen sein, 
habe ich sie Ihnen nicht vorenthalten wollen“. 
12.11.  (Bayern.) Schluß des Landtags. Landtagsabschied: 
„Es ist Unserem landesväterlichen Herzen ein lebhaft gefühltes Bedürfniß, 
Unsere freudige Anerkennung der ächt bayerischen und zugleich 
deutschen Haltung laut auszusprechen, welche die Vertreter 
Unseres Volkes gegenüber von Bestrebungen bewährt haben, 
die seine wohlbegründete Selbständigkelt gefährden würden. Es bekundet 
sich auch darin das zwischen Bayerns Könige und seinem Volke glücklich 
bestehende innige Verständniß, auf welches Wir mit gerechtem Stolze blicken. 
In dieser vertrauensvollen Einigkeit wollen Wir den Stürmen, welche die 
Zukunft vielleicht in ihrem Schooße birgt, getrost entgegengehen. 
13.11.  (Baden.) Die Regierung versagt einem Wehrvereine, der von 
Mannheim aus über ganz Baden sich verbreiten und mit ähnlichen 
schon bestehenden Vereinen zu einem allgemeinen deutschen Wehr- 
vereine sich ausbilden sollte, ihre Genehmigung, da „der Staat 
einen bewaffneten Verein nicht dulden könne, der in gewisser Selb-
	        
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