Full text : Die Kriegswirtschaft in Stolp 1914-1919.

Die  RK.  überwies  der  Stadt  nunmehr  zunächst  15  000  Ztr.,  die  aus
dem  Landkreis  Stolp  gegeben  werden  sollten.  Der  Magistrat  wandte
sich  daraufhin  an  den  maßgebenden  Beamten  im  Kreisausschuß  und  erhielt
  dessen  Einverständnis  dahin,  daß  er  sich  wie  bei  Lieferung  des  Winterbedarfs
  direkt  mit  dem  Kommissionär  des  Landkreises  in  Verbindung
setzte.  Obwohl  die  Stadt  dringend  Kartoffeln  brauchte,  verbok  der  Landrat
  dies  Verfahren.  Ein  freundlicher  Hinweis  der  Stadt  auf  die  notwendige
  Wahrung  des  guten  Verhältnisses  zwischen  Stadt  und  Land  erzielte
  nur  eine  sehr  gereizte  Antwort:  der  Landrat  wisse  nicht,  ob  er
überhaupt  liefern  könne,  da  der  Kreis  400  000  Ztr.  an  Notstandslieferungen
  aufzubringen  habe;  er  werde  vielleicht  1000  Ztr.  wöchentlich  liefern
  (bei  einem  Tagesbedarf  von  200  Zitr.!);  der  Hinweis  auf  die  Wahrung
  des  guten  Verhältnisses  zwischen  Stadt  und  Land  sei  fast  beleidigend,
  denn  gerade  der  Magistrat  habe  alle  Ursache,  auf  die  Wahrung
dieses  Verhällnisses  bedacht  zu  sein.

Es  liegt  hier  wieder  der  gleiche  Tatbestand  vor  wie  bei  der  Getreidelieferung:
  mit  dem  Augenblick,  wo  der  Landkreis  amtlich  beauftragt
wurde,  für  die  Stadt  Kartoffeln  zu  liefern,  kam  es  zu  schweren  Konflikten,
  bei  denen  wir  die  Schuld  keinesfalls  bei  der  Stadt  zu  suchen  haben.

Am  16.  5.  16  waren  die  letzten  vom  Magistrat  gelagerten  Kartoffeln
  ausgegeben  und  nur  bei  den  Lazaretten  ein  kleiner  Vorrat  für
2  Tage  vorhanden.  Der  Kreisausschuß  aber  teilte  auf  Anruf  nur  mit,
daß  „weitere  Zuweisungen  von  Kartoffeln  nicht  beabsichtigt“  seien.  Dabei
  hatte  die  Stadt  von  den  bis  31.  5.  zugewiesenen  20  000  Ztr.  kaum
8000  erhalten.  Als  der  Oberbürgermeister  sich  persönlich  einsehzte,  erhielt
er  die  telephonische  Zusicherung,  daß  morgen  oder  übermorgen  ein  Waggon
  geliefert  werden  würde.  Dem  folgte  aber  schon  am  nächsten  Tage
ein  Brief  des  Landrats,  daß  er  bei  der  Provinzialkarkoffelstelle  eine
Nachprüfung  des  Bedarfs  der  Stadt  beantragt  habe  und  bis  zur  Entscheidung
  nichts  mehr  liefern  werde.  Hierzu  kam  am  22.  5.  die  Erläukerung,
  daß  nach  Schätzung  des  Landrats  2500  Ztr.  in  kleinen  Mengen
aus  dem  Landkreis  einge  führt  seien,  die  auch  auf  die  Lieferungen  angerechnet
  werden  müßten.  An  solchen  Kartoffeln  konnte  der  Magistrat
870  Ztr.  nachweisen;  als  er  vom  Landrat  ein  Verzeichnis  der  ohne  sein
Wissen  nach  Stolp  eingeführten  Kartoffeln  und  deren  Empfänger  verlangte,
  war  keine  Antwort  zu  erhalten.  Schließlich  wurde  in  einer  gemeinsamen
  Besprechung  vom  24.  5.  zwischen  dem  Landrat,  dem  Oberbürgermeister
  und  dem  Regierungspräsidenten  Friede  geschlossen.

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Für die Zeit vom 1. 7.—15. 8. 16 konnte der Bedarf an Kartoffeln nur aus Frühkartoffeln gedecht werden. Hierzu mußte die Stadt in erster Linie die eigene Ernte verwenden, außerdem aus den Haushaltungen unter Zugrundelegung einer Tagesration von 1 Pfd. jede enkbehrliche Kartoffel herausziehen. Danach blieb ein verhältnismäßig geringer Bedarf übrig, der zum großen Teil aus dem Landkreis gedecht werden konnte. Eine Lieferung von 2000 Ztr. war dem Kreise Saatzig aufgegeben worden; die Ware erwies sich aber als zwar teuer, aber minderwertig, und außerdem enthielt jeder Sack 5 Pfd. Sand, sodaß die Stadt zu weiteren Geschäftsverbindungen keine Neigung zeigte und nach Empfang der ersten 2 Waggons telegraphierte „Rok behoben, bitte Lieferung einstweilen einstellen“. Auch bei diesen Lieferungen brachte der Magistrat für alle, die nicht Selbstversorger waren, das Markensystem zur Anwendung, das bereits am 17. 3. 16 zum ersten Mal eingeführt worden war. Sobald die Frühkartoffelernte in Gang kam, änderte sich die Versorgung volltommen, zumal gleichzeltig der Landkreis das bis dahin bestehende Ausfuhrverbot für Kartoffeln aufhob. Es erfolgten nunmehr so überreichliche Zufuhren nach Stolp, daß der Magistrat die bisherige Verbrauchsregelung aufheben und die Versorgung der Bevölkerung dem freien Handel überlassen konnte, wo Preise von 5—6 41 je Ztr. gezahlt wurden. Inzwischen wurde die Versorgung für den Winter vorbereitet. In der vorgeschriebenen Bedarfsanmeldung an die RK. berechnete Stolp den absoluten Bedarf bis zum 15. 4. 1917 mit 125 388 Ztr. für die Bevölkerung, 3600 Ztr. zur Brotstreckhung, 965 Ztr. für Kriegsgefangene, 2900 Ztr. für Lazarekte; abzüglich der eigenen Ernte blieb ein Fehlbedarf von 62 000 Zir. Bei der künftigen Preisbildung sollte wieder das Reich regelnd eingreifen, wenn ein Kommunalverband den Kleinhandelspreis auf höchstens 5,50 4 festsetzte, aber nachwies, daß er selbst höhere Aufwendungen gehabt habe. Zu Anfang Oktober 1916 erfolgte die erste eingehende Verordnung über die Verbrauchsregelung bei Kartoffeln, die für die übrigen Kriegsjahre in ihren Grundzügen maßgebend sein sollte. Danach übernahm der Magistrat die Versorgung der Bevölkerung einstweilen bis 15. 4. 17. Der Bezug konnte auf 3 verschiedene Arten erfolgen: entweder konnte man den Bedarf beim Erzeuger decken; in diesem Falle mußte man unter Vorlage des Wirtschaftsbuchs, das über die Kopfzahl Auskunft 4 49