Die RK. überwies der Stadt nunmehr zunächst 15 000 Ztr., die aus
dem Landkreis Stolp gegeben werden sollten. Der Magistrat wandte
sich daraufhin an den maßgebenden Beamten im Kreisausschuß und erhielt
dessen Einverständnis dahin, daß er sich wie bei Lieferung des Winterbedarfs
direkt mit dem Kommissionär des Landkreises in Verbindung
setzte. Obwohl die Stadt dringend Kartoffeln brauchte, verbok der Landrat
dies Verfahren. Ein freundlicher Hinweis der Stadt auf die notwendige
Wahrung des guten Verhältnisses zwischen Stadt und Land erzielte
nur eine sehr gereizte Antwort: der Landrat wisse nicht, ob er
überhaupt liefern könne, da der Kreis 400 000 Ztr. an Notstandslieferungen
aufzubringen habe; er werde vielleicht 1000 Ztr. wöchentlich liefern
(bei einem Tagesbedarf von 200 Zitr.!); der Hinweis auf die Wahrung
des guten Verhältnisses zwischen Stadt und Land sei fast beleidigend,
denn gerade der Magistrat habe alle Ursache, auf die Wahrung
dieses Verhällnisses bedacht zu sein.
Es liegt hier wieder der gleiche Tatbestand vor wie bei der Getreidelieferung:
mit dem Augenblick, wo der Landkreis amtlich beauftragt
wurde, für die Stadt Kartoffeln zu liefern, kam es zu schweren Konflikten,
bei denen wir die Schuld keinesfalls bei der Stadt zu suchen haben.
Am 16. 5. 16 waren die letzten vom Magistrat gelagerten Kartoffeln
ausgegeben und nur bei den Lazaretten ein kleiner Vorrat für
2 Tage vorhanden. Der Kreisausschuß aber teilte auf Anruf nur mit,
daß „weitere Zuweisungen von Kartoffeln nicht beabsichtigt“ seien. Dabei
hatte die Stadt von den bis 31. 5. zugewiesenen 20 000 Ztr. kaum
8000 erhalten. Als der Oberbürgermeister sich persönlich einsehzte, erhielt
er die telephonische Zusicherung, daß morgen oder übermorgen ein Waggon
geliefert werden würde. Dem folgte aber schon am nächsten Tage
ein Brief des Landrats, daß er bei der Provinzialkarkoffelstelle eine
Nachprüfung des Bedarfs der Stadt beantragt habe und bis zur Entscheidung
nichts mehr liefern werde. Hierzu kam am 22. 5. die Erläukerung,
daß nach Schätzung des Landrats 2500 Ztr. in kleinen Mengen
aus dem Landkreis einge führt seien, die auch auf die Lieferungen angerechnet
werden müßten. An solchen Kartoffeln konnte der Magistrat
870 Ztr. nachweisen; als er vom Landrat ein Verzeichnis der ohne sein
Wissen nach Stolp eingeführten Kartoffeln und deren Empfänger verlangte,
war keine Antwort zu erhalten. Schließlich wurde in einer gemeinsamen
Besprechung vom 24. 5. zwischen dem Landrat, dem Oberbürgermeister
und dem Regierungspräsidenten Friede geschlossen.
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Für die Zeit vom 1. 7.—15. 8. 16 konnte der Bedarf an Kartoffeln
nur aus Frühkartoffeln gedecht werden. Hierzu mußte die Stadt
in erster Linie die eigene Ernte verwenden, außerdem aus den Haushaltungen
unter Zugrundelegung einer Tagesration von 1 Pfd. jede enkbehrliche
Kartoffel herausziehen. Danach blieb ein verhältnismäßig geringer
Bedarf übrig, der zum großen Teil aus dem Landkreis gedecht
werden konnte.
Eine Lieferung von 2000 Ztr. war dem Kreise Saatzig aufgegeben
worden; die Ware erwies sich aber als zwar teuer, aber minderwertig,
und außerdem enthielt jeder Sack 5 Pfd. Sand, sodaß die Stadt zu weiteren
Geschäftsverbindungen keine Neigung zeigte und nach Empfang
der ersten 2 Waggons telegraphierte „Rok behoben, bitte Lieferung
einstweilen einstellen“.
Auch bei diesen Lieferungen brachte der Magistrat für alle, die nicht
Selbstversorger waren, das Markensystem zur Anwendung, das bereits
am 17. 3. 16 zum ersten Mal eingeführt worden war.
Sobald die Frühkartoffelernte in Gang kam, änderte sich die Versorgung
volltommen, zumal gleichzeltig der Landkreis das bis dahin
bestehende Ausfuhrverbot für Kartoffeln aufhob. Es erfolgten nunmehr
so überreichliche Zufuhren nach Stolp, daß der Magistrat die bisherige
Verbrauchsregelung aufheben und die Versorgung der Bevölkerung dem
freien Handel überlassen konnte, wo Preise von 5—6 41 je Ztr. gezahlt
wurden. Inzwischen wurde die Versorgung für den Winter vorbereitet.
In der vorgeschriebenen Bedarfsanmeldung an die RK. berechnete Stolp
den absoluten Bedarf bis zum 15. 4. 1917 mit 125 388 Ztr. für die
Bevölkerung, 3600 Ztr. zur Brotstreckhung, 965 Ztr. für Kriegsgefangene,
2900 Ztr. für Lazarekte; abzüglich der eigenen Ernte blieb ein Fehlbedarf
von 62 000 Zir. Bei der künftigen Preisbildung sollte wieder das
Reich regelnd eingreifen, wenn ein Kommunalverband den Kleinhandelspreis
auf höchstens 5,50 4 festsetzte, aber nachwies, daß er selbst
höhere Aufwendungen gehabt habe.
Zu Anfang Oktober 1916 erfolgte die erste eingehende Verordnung
über die Verbrauchsregelung bei Kartoffeln, die für die übrigen Kriegsjahre
in ihren Grundzügen maßgebend sein sollte. Danach übernahm
der Magistrat die Versorgung der Bevölkerung einstweilen bis 15. 4. 17.
Der Bezug konnte auf 3 verschiedene Arten erfolgen: entweder konnte
man den Bedarf beim Erzeuger decken; in diesem Falle mußte man
unter Vorlage des Wirtschaftsbuchs, das über die Kopfzahl Auskunft
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