Full text: Das Deutsche Reich in gesundheitlicher und demographischer Beziehung.

70 II, 5. Blinde und Taubstumme. 
Reichs 12,3, in den Städten und Ortschaften mit je 2000 bis 100 000 Einwohnern 
5,9 und in den Grossstädten 3,7 ortsgebürtige Taubstumme. ‚Ferner erscheinen die 
östlichen Reichsgebiete und manche Gebirgsgegenden vorzugsweise von 1% aubstummheit 
heimgesucht. So zeigen in Preussen die grösstenteils mit einem starken Bruchteil 
slavischer Bevölkerung durchsetzten Regierungsbezirke Königsberg, Gumbinnen, Danzig, 
Marienwerder, Posen, Bromberg, Oppeln und Köslin den Durchschnitt weit überragende 
Taubstummenziffern, ferner in Bayern die Oberpfalz und Oberfranken, in Württemberg 
der Schwarzwaldkreis. 
Im grossen und ganzen decken sich die Verbreitungsbezirke der Taubstummheit 
mit denen der Blindheit. Man darf aus dem Vorwalten beider (sebrechen in Gegenden, 
deren Bewohner in Bezug auf Erwerb und l,ebensführung weniger günstig, gestellt 
sind, darauf schliessen, dass ihre Entstehung durch volkswirtschaftliche Missstände 
wesentlich beeinflusst wird, und dass durch eine Verbesserung der letzteren ihre 
Häufigkeit bis zu einer gewissen Grenze herabgesetzt werden kann. Tatsächlich ist, 
wie vorher erwähnt wurde, im Deutschen Reiche innerhalb der letzten Jahrzehnte ein 
deutlicher Rückgang der 'Taubstummheit sowohl als der Blindheit wahrnehmbar ge- 
wesen. Es steht zu erwarten, dass mit dem Fortschreiten des Wohlstands und der 
Hygiene die Zahl der von diesen (sebrechen heimgesuchten Personen eine weitere 
Verminderung erfahren wird. 
Die Fähigkeit, einem Erwerb nachzugehen oder einen Beruf auszuüben, ist bei 
den Taubstummen in viel höherem (srade als bei den Blinden vorhanden. Unter je 
100 erwachsenen, nicht in Anstaltspflege befindlichen Taubstummen und Blinden be- 
fanden sich im Jahre 1900 rund 0/ bezw. nur 22 berufstätige. Im ganzen werden 
diejenigen Berufsarten bevorzugt, welche eine besonders schwer anzueignende Kunst- 
fertigkeit nicht erfordern, von den 'Taubstummen der Natur der Sache nach vorzugs- 
weise solche Erwerbszweige, die, wie die Gärtnerei und Landwirtschaft oder die 
Bekleidungs- und Holzbearbeitungsindustrie, die wortlose Arbeit gestatten. Ein ge- 
wisses Mass von Berufsfähigkeit ist erfreulicherweise auch bei einem Teile der Un- 
glücklichen festzustellen, die zugleich blind und taubstumm sind, in einzelnen Fällen 
sogar bei denjenigen unter ihnen, welche von (Gseburt an oder seit der frühesten Kind- 
heit an beiden Gebrechen leiden. Bei der Volkszählung von 1900 wurden in 255 Ge- 
meinden des Reichs zusammen 340 blinde Taubstumme ermittelt. Von diesen waren 
immer noch 62 imstande, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. 
Neben der allgemeinen, im Anschlusse an die Volkszählungen gelegentlich auf- 
zustellenden l’aubstummenstatistik ist vor einigen Jahren gemäss Bundesratsbeschluss 
vom 12. Dezember 1901 eine andere „fortlaufende Statistik der Taub- 
stummen* in die Wege geleitet worden. Die Erhebungen, welche hier auf Grund 
eines, zahlreiche Fragestellungen enthaltenden, im Kaiserlichen Gesundheitsamte aus- 
gearbeiteten Fragebogens erfolgen, erstrecken sich auf sämtliche in das schulpflichtige 
Alter der Vollsinnigen eingetretenen bezw. die in diesem Alter oder später einer Taub- 
stummenanstalt überwiesenen Taubstummen. Diese fortlaufende Statistik stellt eine 
wertvolle Ergänzung der allgemeinen Taubstummenstatistik dar, indem sie den Ein- 
Huss, welchen Vererbung, Blutsverwandtschaft der Eltern, vorausgegangene Erkrankungen 
und andere bis jetzt unaufgeklärte Faktoren auf die Entstehung des Gebrechens 
möglicherweise ausüben, zu erkennen und hierdurch eine feste Grundlage für die Ver- 
hütung und Bekämpfung der Taubstummheit zu schaffen geeignet ist. Das dem 
Kaiserlichen Gesundheitsamte inzwischen zugegangene Fragebogenmaterial unterliegt 
zur Zeit der Bearbeitung.