Full text: Deutsches Flaggenhandbuch.

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und gegebenenfalls auch Gösch und Kommandezeichen halbstocks 
geführt. 
Stirbt der Befehlshaber eines Verbandes von Schiffen, so 
wird auf dem Schiff, welches sein Kommandozeichen führt, vom 
Augenblick des Todes bis zur Beendigung der Bestattungsfeierlich- 
keiten Flagge, Gösch und Kommandezeichen halbstocks geführt. 
Am Tage der Bestattung setzt außerdem jedes andere dem Ver- 
storbenen unterstellt gewesene Schiff Flagge und Gösch halbstocks. 
Stirbt der Kommandant, so führt sein Schiff vom Augenblick 
des Todes bis nach Beendigung der Bestattungsfeierlichkeiten 
Flagge, Gösch und Kommandezeichen halbstocks. 
Stirbt ein anderer Offizier oder im Offiziersrang stehender 
Arzt oder Beamter eines Schiffes, so wird von dem betreffenden 
Schiff vom Augenblick des Todes bis nach Beendigung der Be- 
stattungsfeierlichkeiten Flagge und Gösch halbstocks geführt. 
Stirbt ein Deckoffizier, Fähnrich zur See, Unteroffizier oder 
Seekadett, so wird von dem betreffenden Schiff beim Vonbordsetzen 
der Leiche und am Tage der Bestattung, in See nur während der 
Bestattungsfeierlichkeit, Flagge und Gösch halbstocks gesetzt. 
Stirbt ein Matrose oder Soldat, so wird von dem be- 
treffenden Schiff im Hafen wie in See beim Vonbordsetzen der 
Leiche und während der Bestattungsfeierlichkeit Flagge und Gösch 
halbstocks gesetzt. 
Solange auf einem Schiffe die Flagge halbstocks weht, haben 
alle anwesenden Schiffe Flagge, und wenn sie die Gösch gesetzt 
haben, auch diese halbstocks zu setzen. 
Boote, auf deren Schiffen die Flagge halbstocks weht, oder 
die der Leiche folgen, führen ebenfalls die Flagge halbstocks. 
An Trauerfeierlichkeiten anwesender fremder Kriegsschiffe wird 
in entsprechender Weise teilgenommen.“) 
Die Begrüßung durch blinde Kanonenschüsse. 
Nur die großen und größeren Schiffe, bis zu den Kanonen- 
booten abwärts, sind salutfähig und feuern — abgesehen von 
Ausnahmen — blinde Kanonenschüsse zur Begrüßung. 
*) Bei andern Nationen gelten ähnliche Vorschriften. Einige der- 
selben heißen auch am stillen Freitag Flagge und Kommandezeichen halb- 
stocks. Auch an Bord der Handelsschiffe folgt man ähnlichen Gebräuchen. 
— Nach einem schönen alten Brauch deckt die Flagge den Sarg des an 
Bord verstorbenen Seemannes auch auf seinem letzten Wege.
	        
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