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und gegebenenfalls auch Gösch und Kommandezeichen halbstocks
geführt.
Stirbt der Befehlshaber eines Verbandes von Schiffen, so
wird auf dem Schiff, welches sein Kommandozeichen führt, vom
Augenblick des Todes bis zur Beendigung der Bestattungsfeierlich-
keiten Flagge, Gösch und Kommandezeichen halbstocks geführt.
Am Tage der Bestattung setzt außerdem jedes andere dem Ver-
storbenen unterstellt gewesene Schiff Flagge und Gösch halbstocks.
Stirbt der Kommandant, so führt sein Schiff vom Augenblick
des Todes bis nach Beendigung der Bestattungsfeierlichkeiten
Flagge, Gösch und Kommandezeichen halbstocks.
Stirbt ein anderer Offizier oder im Offiziersrang stehender
Arzt oder Beamter eines Schiffes, so wird von dem betreffenden
Schiff vom Augenblick des Todes bis nach Beendigung der Be-
stattungsfeierlichkeiten Flagge und Gösch halbstocks geführt.
Stirbt ein Deckoffizier, Fähnrich zur See, Unteroffizier oder
Seekadett, so wird von dem betreffenden Schiff beim Vonbordsetzen
der Leiche und am Tage der Bestattung, in See nur während der
Bestattungsfeierlichkeit, Flagge und Gösch halbstocks gesetzt.
Stirbt ein Matrose oder Soldat, so wird von dem be-
treffenden Schiff im Hafen wie in See beim Vonbordsetzen der
Leiche und während der Bestattungsfeierlichkeit Flagge und Gösch
halbstocks gesetzt.
Solange auf einem Schiffe die Flagge halbstocks weht, haben
alle anwesenden Schiffe Flagge, und wenn sie die Gösch gesetzt
haben, auch diese halbstocks zu setzen.
Boote, auf deren Schiffen die Flagge halbstocks weht, oder
die der Leiche folgen, führen ebenfalls die Flagge halbstocks.
An Trauerfeierlichkeiten anwesender fremder Kriegsschiffe wird
in entsprechender Weise teilgenommen.“)
Die Begrüßung durch blinde Kanonenschüsse.
Nur die großen und größeren Schiffe, bis zu den Kanonen-
booten abwärts, sind salutfähig und feuern — abgesehen von
Ausnahmen — blinde Kanonenschüsse zur Begrüßung.
*) Bei andern Nationen gelten ähnliche Vorschriften. Einige der-
selben heißen auch am stillen Freitag Flagge und Kommandezeichen halb-
stocks. Auch an Bord der Handelsschiffe folgt man ähnlichen Gebräuchen.
— Nach einem schönen alten Brauch deckt die Flagge den Sarg des an
Bord verstorbenen Seemannes auch auf seinem letzten Wege.