Full text : Nachrichtendienst, Presse und Volksstimmung im Weltkrieg.

Der  Pressedienst  der  Obersten  Heeresleitung.  81

 

und  einzelnen,  öffentlich  tätigen  Persönlichkeiten.  Besonderen  Wert  legte
sie  darauf,  der  Presse  die  im  Ausland  herrschenden  Auffassungen  zum  Be—
wußtsein  zu  bringen  und  auch  die  Wirkung  festzustellen,  die  das  Verhalten
der  deutschen  Presse  in  der  ausländischen  auslöste.  Das  wertvolle  Material
der  „Nachrichten  der  Auslandspresse“  wanderte  als  solches  leider  häufiger
unzerschnitten  in  die  Archive  der  Zeitungen,  als  daß  es  als  Kampfmittel
gegen  die  Auslandspresse  zur  Verwendung  kam.

Die  Zensur  muß  im  Zusammenhang  betrachtet  werden.  Eine  einzelne
  Zensuranordnung  kann  nur  unter  Würdigung  der  Zeitumstände  und
bei  Kenntnis  der  für  sie  vorliegenden  Beweggründe  beurteilt  werden.  Das
Verfahren,  mit  einzelnen  Verfügungen  Fehler  der  Zensur  nachweisen  zu
wollen,  ist  einseitig.  Sicherlich  ist  jede  Zensur  vom  Übel.  Sie  ist  aber  bei
schwerer  Lage  des  Landes  ein  notwendiges  Übel.  Gerecht  und  streng,  mit
einem  Wort,  richtig  gehandhabt  wird  sie  zum  Nutzen.

In  dieser  Richtung  zu  wirken,  war  der  Oberzensurstelle  übertragen.
Hier  ist  zunächst  nur  darzustellen,  was  in  dieser  Richtung  geschah.  Es  ist
schon  ausgeführt,  daß  die  O.  H.  L.  darüber  wachte,  daß  die  Zensur  nicht
auf  rein  politische  Fragen  ausgedehnt  wurde,  daß  sie  in  Fällen,  wo  dies
nach  Ansicht  der  O.  H.  L.  geschah,  zum  mindesten  nicht  im  Namen  der
O.  H.  L.  ausgeführt  wurde.  Die  Grenze  war  nicht  immer  klar  zu  erkennen.
Das  Ausland  kannte  diese  Unklarheit  nicht.  In  den  neutralen  Ländern
bestand  keine  Zensur,  wohl  aber  eine  ständige  Zusammenarbeit  der  Regierungen
  mit  der  Presse  und  eine  sehr  gute  Pressedisziplin.  Nur  die
Schweiz  sah  sich  veranlaßt,  im  Juli  1915  die  politische  und  militärische
Zenfur  einzuführen.  In  Frankreich  und  England  gab  es  eine  politische
Zensur.  In  Rußland  dem  Namen  nach  nicht.  Dafür  war  die  Grenze  der
militärischen  Zensur  sehr  weit  gezogen.

Den  Umfang,  in  dem  bei  uns  die  politische  Zensur  zulässig  und
notwendig  war,  konnte  letzten  Endes  nicht  die  Oberzensurstelle  feststellen.
  Über  die  rein  militärische  Zensur  bestand  nirgends  ein  Zweifel.
Sie  wurde  bis  auf  einzelne  Ausnahmefälle  verständnisvoll  angeordnet,
gehandhabt  und  von  der  Presse  hingenommen.  Auf  diesem  Gebiet  hatte  die
Oberzensurstelle  begrenzte  Selbständigkeit.  In  wichtigen  Fällen  war  bei
der  O.  H.  L.  anzufragen.  Nur  Weisungen,  die  von  der  O.  H.  L.  ausgingen
oder  von  ihr  gebilligt  waren,  durften  unter  ihrem  Namen,  die  übrigen
hatten  unter  dem  Namen  der  Oberzensurstelle  zu  ergehen.  Von  sämtlichen
militärischen  Zensuranordnungen  war  der  O.  H.  L.  Kenntnis  zu  geben.  Die
Beteiligung  anderer  interessierter  Behörden  hatte  die  Oberzensurstelle  vor
Erlaß  militärischer  Zensuranordnungen  herbeizuführen.  Die  Entscheidung
der  O.  H.  L.  war  maßgebend  und  für  die  Zenfurbehörden  bindend.  Die
militärische  Zensur  lag  somit  in  straffer  Hand.

Nicolal,  Rachrichtendienst,  Presse  und  Volksstimmung  im  Weltkrieg.  6