IV
Zweiter Nachtrag zur Tare
vom 12. Dezember 1869.
Zu VI. Waagen.
Für Prüfung der Laufgewichts- Einrichtung mit Skala an einer
Brückenwaage werden außer dem der Tragfähigkeit der Brückenwaage entsprechen-
den Ansatze unter e. noch 5 Silbergroschen als Eichgebühr berechnet.
Bei Hökerwaagen betragen die Gebühren:
für die Eichung.................... 4 Sgr.,
für die Berichtigung....................... 1 1/2 "
für Prüfung ohne Stempelung................ 2 "
für die Anbringung des die Bezeichnung H W enthal-
tenden Blechstreifens sind, falls dieselbe von dem
Eichamt übernommen wird . . . . . . . ........ 2 "
zu berechnen.
Berlin, den 6. Mai 1871.
Die Normal-Eichungskommission.
Foerster.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).