Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Provinz  Preußen,  Regierungsbezirk  Gumbinnen.

Obligation
des
Goldaper  Kreises
Littr.  W.
II.  Emission
über

Thaler  Preußisch  Kurant.

Auf  Grund  der  unten  genehmigten  Kreistagsbeschlüsse  vom
20.  Dezember  1867.  wegen  Aufnahme  einer  Schuld  von  80,000  Thalern  bekennt
  sich  die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  des  Goldaper  Kreises
Namens  des  Kreises  durch  diese,  für  jeden  Inhaber  gültige,  Seitens  des  Gläu-=bigers
  unkündbare  Verschreibung  zu  einer  Darlehnsschuld  von  ..  ........  Thalern
  Preußisch  Kurant,  welche  an  den  Kreis  baar  gezahlt  worden  und  mit  fuͤnf
Prozent  jährlich  zu  verzinsen  ist.

Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von  80,000  Thalern  geschieht
vom  Jahre  1869.  ab  allmälig  aus  einem  zu  diesem  Behufe  gebildeten  Tilgungsfonds
  von  wenigstens  Einem  Prozent  des  gesammten  Kapitals  jährlich,  unter
Zuwachs  der  Zubsen  von  den  getilgten  Schuldverschreibungen.

Die  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schuldverschreibungen  wird  durch
das  Loos  bestimmt.  Die  Ausloosung  erfolgt  vom  Jahre  1869.  ab  in  dem
Monate  Januar  jeden  Jahres.  Der  Kreis  behält  sich  jedoch  das  Recht  vor,
den  Tilgungsfonds  durch  größere  Ausloosungen  zu  verstärken,  sowie  sämmtliche
noch  umlaufende  Schuldverschreibungen  zu  kündigen.  Die  ausgeloosten,  sowie  die

ekündigten  Schuldverschreibungen  werden  unter  Bezeichnung  ihrer  Buchstaben,
Runmön  und  Beträge,  sowie  des  Termins,  an  welchem  die  9  uchaahlung  erfolgen
soll,  öffentlich  bekannt  gemacht.  Diese  Bekanntmachung  erfolgt  sechs,  drei,  zwei
und  Einen  Monat  vor  dem  Zahlungstermine  in  dem  Amtsblatte  der  Königlichen
Regierung  zu  Gumbinnen,  dem  Kreisblatte  des  Goldaper  Kreises,  der  Preußisch-Litthauischen
  Zeitung,  sowie  in  der  Königsberger  Hartungschen  Zeitung.

Bis  zu  dem  Tage,  wo  solchergestalt  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird
es  in  halbjährlichen  Terminen,  am  2.  Januar  und  am  1.  Juli  jeden  Jahres,  von
heute  an  gerechnet,  mit  fünf  Prozent  jährlich  in  gleicher  Münzsorte  mit  jenem
verzinset.  Di

ie