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4) Garnisonverwaltungen:
a) für Garnison-Verwaltungsbeamte in selbstständigen Stellungen
mit einem jährlichen Diensteinkommen von 900 Thalern und darüber
3000 Thaler
mit einem jährlichen Diensteinkommen von weniger als 900 Thalern
ein zweijähriges Diensteinkommen,
b) für Garnison-Verwaltungsbeamte in nicht selbstständigen Stel-
lungen
ein einjähriges Diensteinkommen;
5) Lazareth-Verwaltungen:
für die Ober-Lazareth-Inspektoren und die Lazareth-Inspektoren
ein einjähriges Diensteinkommen;
6) Medizinisch-chirurgisches Friedrich-Wilhelms-Institut:
für den Rendanten 3000 Thaler.
7) Remonte-Depots:
a) für die Remonte-Depot-Administratoren 3000 Thaler,
b) für die interimistischen Vorstände der Remonte-Depots
ein zweijähriges Diensteinkommen;
8) Invaliden-Institute:
a) für die Rendanten des Invalidenhauses in Berlin und in Stolp
mit einem jährlichen Diensteinkommen von 900 Thalern und
darüber 3000 Thaler,
mit einem jährlichen Diensteinkommen von weniger als
900 Thalern
ein zweijähriges Diensteinkommen,
b) für den Inspektor des Lazareths im Invalidenhause in Berlin
ein einjähriges Diensteinkommen;
9) Technische Institute der Artillerie:
a) für die Rendanten der Artilleriewerkstätten und Pulverfabriken
ein zweijähriges Diensteinkommen;
b) für die Materialien- und Fabrikatenverwalter bei den Artillerie-
werkstätten
ein einjähriges Diensteinkommen;
10) Militair-Erziehungs- und Bildungs--Anstalten:
a) Kadetten häuser:
aa) für die Rendanten
mit einem jährlichen Diensteinkommen von 900 Thalern und
darüber 3000 Thaler,
mit einem jährlichen Diensteinkommen von weniger als
900 Thalern
ein zweijähriges Diensteinkommen;
bb) für