Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1871. (5)

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Fünftes Verzeichniß 
der 
höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über 
die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen 
Militairdienste berechtigt sind. 
  
A. Realschulen erster Ordnung. 
Königreich Preußen. 
Provinz Brandenburg. 
Die Realklassen des Gymnasiums zu Prenzlau. 
Königreich Sachsen. 
Die Realschule zu Zwickau. 
B. Progymnasien. 
Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
Das Progymnasium zu Waren. 
Großherzogthum Oldenburg. 
Das Progymnasium zu Birkenfeld. 
C. Realschulen zweiter Ordnung. 
Königreich Sachsen. 
Die Realschule zu Glauchau. 
D. Höhere Bürgerschulen. 
1) Die den Gymnasien beziehungsweise den Realschulen erster 
Ordnung in den entsprechenden Klassen gleichgestellten 
höheren Bürgerschulen. 
(Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. §. 154. Nr. 2.d.) 
Königreich Preußen. 
Provinz Westphalen. 
Die höhere Bürgerschule zu Schwelm. 
Rheinprovinz. 
Die höhere Bürgerschule zu Lennep. 
2) Die
	        
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