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Unter Bezugnahme auf meine Kreisblattverfügung vom 23. Mai 1914 — Kreisblatt Nr. 42 und 43
ersuche ich die Herren Guts- und Gemeindevorsteher des Kreises, welche noch mit der Ablieferung der Betträge
zur Verstärkung des Viehversicherungsfonds im Rückstande sind, dieselben bestimmt innerhalb 8 Tagen an
die Kreiskommunalkasse hierselbst abzuliefern.
Rummelsburg, den 1. Oktober 1914. Der Vorsitzende des Kreisausschaufses. von Trebra.
Nachstehend bringe ich das Verzeichnts der im Monate Septemder 1914 ausgegebenen Jagoscheine hiermit
zur öffentlichen Kenntnis.
Beginn Jah-Ta
Oder Name Stand Wohnort Kreis reses. 7 Bemer
*8 und Vorname —8Lungen
*- Jagdschein
7. 9. 14Hlmann, Emil Haup'fmann zzt. Scharnitz 1
9. 9. 14 Krause, Robert Ire Puppe b. Falkenh. 1
10 9. 14 Winkel, Emil Viehhändler Rummelsburg 1
14. 11. 13 Pinke, Gustav Elgent. u. Zimmermann Großschwirsen 1 1
18 9. 14 Klehlmann, Hermann Gutsbesitzer Jakabshausen 1
18.9 14 Moldenhauer, Bernhardwvereid. Förster Starkow 1 1
18. 9. 14 Geffe, Friedrich Forstaufseher Johannish. b. Vers * 1 1
19. 9. 14 Ott, August Landwirt Selberg B. Z 1
24. 9. 14 Geiß, Hans Landwirt Schwessin 2 1
23. 9. 14 Schulz, August Inspektor Jultenhof z 1
26 9. 14 Kröning, Hermann Administrator Hansberg 2 1
2. 10.14 Ullmann Gutsbesigtzer Martenhütte — 1
28.9, 14 Küsfter Revierförster Barnow 1 1
29. 9. 14 Jantz, Hermann Besitzer Götzenberg 1
29.9. 14 Borchardt, Max Viehhändler Börnen 1
29. 9. 14 Zoske, Erich Hilfsjäger Püstow 1
30. 9. 14 Kranz, Friedrich Brennereiverwalter Wocknin 1
Rummelsburg, den 1. Oktober 1914. Der Landrat, von Trebra.
Erlaß betreffend die militärische Vorbereitung der Jugend während des mobilen Zustandes.
Eine eiserne Zeit ist angebrochen, welche dte höchsten Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und
Opferwilligkeit jedes einzelnen stellt. Auch die heranwachsende Jugend vom 16. Lebensjahre ab soll nöttgenfalls
zu militärtschem Hllfs- und Arbeitsdienst nach Maßgabe ihrer körperlichen Kräfte herangezogen werden.
Hierzu und für thren späteren Dienst im Heere und in der Marine bedarf sie einer besonderen
militärischen Vorbereitung.
Zu diesem Zwecke werden am besten in den größeren Orten oder für mehrere kleine gemeinsam die
jungen Leute aller Jugendpflegevereine vom 16. Lebensjahre ab gesammelt, um nach den vom Kriegeministerium
gegebenen Rchtlinien unverzüalich herangeblldet zu werden.
Es darf erwartet werden, daß auch diejenigen jungen Männer, die bis jetzt den Veranstaltungen
für die sittliche und körperliche Kräftigung ferngeblieben find, es nunmehr als eine Ehrenpflicht
gegenüber dem Vaterlande ansehen, sich freiwillig zu den angesetzten Uebungen usw. einzufinden.
In den Provinzen veranlassen das Wettere bezüglich der militärtschen Vorbereitungen die stellvertretenden
Generalkömmandos, denen empfohlen wird, sich dabes in Preußen der staatlichen Bezirks-, Kreis= und Ortsausschüsse
für Jugendpflege zu bedienen.
Alle Behörden werden aufgefordert, die militärische Vorbereitung der heranwachsenden Jugend nach
Kräften zu fördern und zu unterstützen. An diejenigen aber, welche bisher schon im Dienste der Sache gestanden
haben, ergeht die Bitte, nicht bloß selbst in der bisherlgen treuen Weise weiter zu helfen, sondern auch neue Mttarbeiter
zu gewinnen.
Berlin W. 66, Leipziger Straße 5, den 16. August 1914.
Der Minister der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten. Der Kriegsminister.
v. Trott zu Solz. v. Falkenhayn.
Der Minister des Innern. v. Loebell.
Indem ich vorstehenden Erlaß hiermtt zur öffentlichen Kenntnis bringe, lade ich alle in Frage kommenden
Jugendlichen zu einer Besprechung und zur Einleitung des Verfahrens zum
Sonntag, den 11. Oktober d. Is. nachm. 3 Uhr in die Turnhalle und auf den Schulhof
hier (Marktstraßte) ein.
Ich ersuche recht zahlreich zu erscheinen. Zur Emleitung des Verfahrens erscheint der Turnlehrer
Schulz aus Köelin.
Rummelsburg, den 5. Oktober 1914. Der Landrat. von Trebra.