Volltext : Rummelsburger Kreisblatt. 69. Jahrgang 1914 (69)

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Unter  Bezugnahme  auf  meine  Kreisblattverfügung  vom  23.  Mai  1914  —  Kreisblatt  Nr.  42  und  43
ersuche  ich  die  Herren  Guts-  und  Gemeindevorsteher  des  Kreises,  welche  noch  mit  der  Ablieferung  der  Betträge
zur  Verstärkung  des  Viehversicherungsfonds  im  Rückstande  sind,  dieselben  bestimmt  innerhalb  8  Tagen  an
die  Kreiskommunalkasse  hierselbst  abzuliefern.

Rummelsburg,  den  1.  Oktober  1914.  Der  Vorsitzende  des  Kreisausschaufses.  von  Trebra.

Nachstehend  bringe  ich  das  Verzeichnts  der  im  Monate  Septemder  1914  ausgegebenen  Jagoscheine  hiermit
zur  öffentlichen  Kenntnis.

Beginn  Jah-Ta
Oder  Name  Stand  Wohnort  Kreis  reses.  7  Bemer
*8  und  Vorname  —8Lungen

*-  Jagdschein

7.  9.  14Hlmann,  Emil  Haup'fmann  zzt.  Scharnitz  1

9.  9.  14  Krause,  Robert  Ire  Puppe  b.  Falkenh.  1

10  9.  14  Winkel,  Emil  Viehhändler  Rummelsburg  1

14.  11.  13  Pinke,  Gustav  Elgent.  u.  Zimmermann  Großschwirsen  1  1

18  9.  14  Klehlmann,  Hermann  Gutsbesitzer  Jakabshausen  1

18.9  14  Moldenhauer,  Bernhardwvereid.  Förster  Starkow  1  1

18.  9.  14  Geffe,  Friedrich  Forstaufseher  Johannish.  b.  Vers  *  1  1

19.  9.  14  Ott,  August  Landwirt  Selberg  B.  Z  1

24.  9.  14  Geiß,  Hans  Landwirt  Schwessin  2  1

23.  9.  14  Schulz,  August  Inspektor  Jultenhof  z  1

26  9.  14  Kröning,  Hermann  Administrator  Hansberg  2  1

2.  10.14  Ullmann  Gutsbesigtzer  Martenhütte  —  1

28.9,  14  Küsfter  Revierförster  Barnow  1  1

29.  9.  14  Jantz,  Hermann  Besitzer  Götzenberg  1

29.9.  14  Borchardt,  Max  Viehhändler  Börnen  1

29.  9.  14  Zoske,  Erich  Hilfsjäger  Püstow  1

30.  9.  14  Kranz,  Friedrich  Brennereiverwalter  Wocknin  1
Rummelsburg,  den  1.  Oktober  1914.  Der  Landrat,  von  Trebra.

Erlaß  betreffend  die  militärische  Vorbereitung  der  Jugend  während  des  mobilen  Zustandes.

Eine  eiserne  Zeit  ist  angebrochen,  welche  dte  höchsten  Anforderungen  an  die  Leistungsfähigkeit  und
Opferwilligkeit  jedes  einzelnen  stellt.  Auch  die  heranwachsende  Jugend  vom  16.  Lebensjahre  ab  soll  nöttgenfalls
zu  militärtschem  Hllfs-  und  Arbeitsdienst  nach  Maßgabe  ihrer  körperlichen  Kräfte  herangezogen  werden.

Hierzu  und  für  thren  späteren  Dienst  im  Heere  und  in  der  Marine  bedarf  sie  einer  besonderen
militärischen  Vorbereitung.

Zu  diesem  Zwecke  werden  am  besten  in  den  größeren  Orten  oder  für  mehrere  kleine  gemeinsam  die
jungen  Leute  aller  Jugendpflegevereine  vom  16.  Lebensjahre  ab  gesammelt,  um  nach  den  vom  Kriegeministerium
gegebenen  Rchtlinien  unverzüalich  herangeblldet  zu  werden.

Es  darf  erwartet  werden,  daß  auch  diejenigen  jungen  Männer,  die  bis  jetzt  den  Veranstaltungen
für  die  sittliche  und  körperliche  Kräftigung  ferngeblieben  find,  es  nunmehr  als  eine  Ehrenpflicht
gegenüber  dem  Vaterlande  ansehen,  sich  freiwillig  zu  den  angesetzten  Uebungen  usw.  einzufinden.

In  den  Provinzen  veranlassen  das  Wettere  bezüglich  der  militärtschen  Vorbereitungen  die  stellvertretenden
Generalkömmandos,  denen  empfohlen  wird,  sich  dabes  in  Preußen  der  staatlichen  Bezirks-,  Kreis=  und  Ortsausschüsse
für  Jugendpflege  zu  bedienen.

Alle  Behörden  werden  aufgefordert,  die  militärische  Vorbereitung  der  heranwachsenden  Jugend  nach
Kräften  zu  fördern  und  zu  unterstützen.  An  diejenigen  aber,  welche  bisher  schon  im  Dienste  der  Sache  gestanden
haben,  ergeht  die  Bitte,  nicht  bloß  selbst  in  der  bisherlgen  treuen  Weise  weiter  zu  helfen,  sondern  auch  neue  Mttarbeiter
  zu  gewinnen.

Berlin  W.  66,  Leipziger  Straße  5,  den  16.  August  1914.

Der  Minister  der  geistlichen  und  Unterrichts  angelegenheiten.  Der  Kriegsminister.
v.  Trott  zu  Solz.  v.  Falkenhayn.
Der  Minister  des  Innern.  v.  Loebell.

Indem  ich  vorstehenden  Erlaß  hiermtt  zur  öffentlichen  Kenntnis  bringe,  lade  ich  alle  in  Frage  kommenden
  Jugendlichen  zu  einer  Besprechung  und  zur  Einleitung  des  Verfahrens  zum
Sonntag,  den  11.  Oktober  d.  Is.  nachm.  3  Uhr  in  die  Turnhalle  und  auf  den  Schulhof
  hier  (Marktstraßte)  ein.
Ich  ersuche  recht  zahlreich  zu  erscheinen.  Zur  Emleitung  des  Verfahrens  erscheint  der  Turnlehrer
  Schulz  aus  Köelin.
Rummelsburg,  den  5.  Oktober  1914.  Der  Landrat.  von  Trebra.