Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr.  85.  1915.  495

·  »»  ftungen  und  Fideikommißstiftungen  wird  in  möglichst
umfangreicher  Weise  für  die  Zwecke  der  Kriegsanleihe  nutzbar  zu  nachen  sein.  Denufsichtsbehörden
  wird  daher  empfohlen,  hierauf  in  geeigneter  Weise  hinzuwirken.
Schwerin,  den  1.  September  1915.

Auch  das  Vermögen  der  Sti

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Justizministerium.
Im  Auftrage:  Mühlenbruch.

 

II.  Abteilung.
..  —  —

(1)  Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  haben  dem  Postassistenten  Hans  Feltz
nach  bestandener  Postsekretärprüfung  den  Titel  Postsekretär  mit  Wirkung  vom  21.  August
1915  zu  verleihen  geruht.

Schwerin,  den  31.  August  1915.

Mit  dieser  Nr.  85  werden  ausgegeben:  Nr.  113  und  114  des  Reichs-Gesetzblatts

von  1915,  sowie  die  zeitliche  Übersicht  der  im  Reichs-Gesetzblatte  vom  Jahre  1915

enthaltenen,  in  der  Zeit  vom  1.  Januar  bis  einschl.  30.  Juni  1915  veröffentlichten

Gesetze,  Verordnungen  usw.  und  das  halbjährige  Sachverzeichnis  des  Reichs-Gesetzblatts
von  1915.