Nr. 85. 1915. 495
· »» ftungen und Fideikommißstiftungen wird in möglichst
umfangreicher Weise für die Zwecke der Kriegsanleihe nutzbar zu nachen sein. Denufsichtsbehörden
wird daher empfohlen, hierauf in geeigneter Weise hinzuwirken.
Schwerin, den 1. September 1915.
Auch das Vermögen der Sti
Großherzoglich Mecklenburgisches Justizministerium.
Im Auftrage: Mühlenbruch.
II. Abteilung.
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(1) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Postassistenten Hans Feltz
nach bestandener Postsekretärprüfung den Titel Postsekretär mit Wirkung vom 21. August
1915 zu verleihen geruht.
Schwerin, den 31. August 1915.
Mit dieser Nr. 85 werden ausgegeben: Nr. 113 und 114 des Reichs-Gesetzblatts
von 1915, sowie die zeitliche Übersicht der im Reichs-Gesetzblatte vom Jahre 1915
enthaltenen, in der Zeit vom 1. Januar bis einschl. 30. Juni 1915 veröffentlichten
Gesetze, Verordnungen usw. und das halbjährige Sachverzeichnis des Reichs-Gesetzblatts
von 1915.