Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1872. (6)

—  285   —   Formular D. 
(Für Dampffahrzeuge ohne Deck.) 
Deutsches Reich. 
Kaiserliches 
Wappen. 
Schiffs-Meßbrief. 
Die unterzeichnete Behörde bezeugt hierdurch, daß das Dampffahrzeug, mit Namen 
......................... und mit dem Unterscheidungs-Signal............ 
unter.·............. Flagge, welches seinen Heimathhafen in .................. 
hat und vom Schiffer geführt ..... , auf Grund der  
 Schiffs-Vermessungs-Ordnung  vom 5. Juli 1872 (Reichs-Gesetzblatt  S. 270 nach 
dem vollständigen Verfahren vermessen worden ist. 
Das Fahrzeug ist von ..... zu ..... im Jahre 18..... 
ohne festes Deck erbaut worden. Das Haupt-Baumaterial besteht aus ..... 
................ Die Form des Hecks ist .... Der äußere Schiffs- 
boden ist......·............... Das Fahrzeug hat ...... Dampfmaschinen- 
Schornstein ..,...... Mast ... und ist als ............... getakelt. 
Die Länge des Fahrzeuges zwischen der vorderen Fläche 
des Vorderstevens bis zu der hinteren Fläche des Hinterstevens 
in der Höhe der Oberkante des obersten Plankenganges beträgt ... Meter. 
Die größte Breite des Fahrzeuges zwischen den Außen- 
flächen der Außenbords-Bekleidungen beträgt ..... " 
Die nach §. 14 der Schiffs-Vermessungs-Ordnung ermittelte 
Tiefe des Fahrzeuges im mittelsten Querschnitt beträgt " 
Die Länge des Maschinenraumes, einschließlich der 
festen Kohlenbehälter, des Fahrzeuges beträgt . . ... " 
  
  
Der nach §. 14 der  Schiffs-Vermessungs-Ordnung er- 
mittelte Brutto-Raumgehalt des Fahrzeuges betrgät . . . . 
Hiervon geht ab: 
1) d. Logisr..... der Schiffsmannschaft, welche sich 
..... befinde ..... 
  
2) d .. Ra .... , welche.. von de.. Maschine .. und 
de   Dampfkessel.., sowie von de.. festen Kohlen- 
behälter ... eingenommen w . . . ...  
Die Abzüge vom Brutto-Raumgehalt bes Fahtzeuges be-, . 
tragen zusammen ......................... 
Mithin beträgt der Netto-Raumgehalt des Fahrzeuges ............ 
  
  
  
 
	        
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