Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1873. (7)

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(Nr. 968.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundes- 
rathe. Vom 3. November 1873. 
Auf Grund des Artikel 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist 
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Meiningen und 
Hildburghausen 
an Stelle des Staatsministers und Wirklichen Geheimenraths Freiherrn von 
Krosig 
der Staatsminister und Wirkliche Geheimerath Giseke 
zum Bevollmächligten zum Bundesrathe ernannt worden. 
Berlin, den 3. November 1873. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Delbrück. 
  
(Nr. 969.) Bekanntmachung, betreffend die portopflichtige Korrespondenz zwischen den Be- 
hörden des Reichs und Oesterreich-Ungarns. Vom 31. Oktober 1873. 
Die in der Bekanntmachung vom 29. August 1870 (Bundes-Gesetzbl. 1870 
S. 514) veröffentlichten Grundsätze für die Behandlung der portopflichtigen 
Korrespondenz zwischen den Behörden verschiedener Bundesstaaten im Gebiete 
des Norddeutschen Bundes, welche laut der Bekanntmachungen vom 17. April 
1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 108) und vom 8. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 232) 
auch für Südhessen, das Großherzogthum Baden und Elsaß-Lothringen, sowie 
für die Königreiche Bayern und Württemberg gelten, kommen von jetzt ab auch 
im Verkehre mit den Behörden in der österreichisch-ungarischen Monarchie in 
Anwendung. 
Berlin, den 31. Oktober 1873. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Delbrück. 
  
Herausgegeben im Reichskanzler= Amte. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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