Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1873. (7)

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von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen = Coburg und 
Gotha: Z 
der Staatsminister Freiherr v. Seebach; 
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt: 
der Staatsminister v. Larisch; 
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Son- 
dershausen: 
der Staatsrath und Kammerherr v. Wolffersdorff; 
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg= Rudol. 
adt: 
der Staatsminister v. Bertrab; 
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont: 
der Landesdirektor v. Sommerfeld; 
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie: 
der Regierungspräsident Meusel; 
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie: 
der Staatsminister v. Harbou; 
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schaumburg-Lippe: 
der Geheime Regierungsrath Höcker; 
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe: 
der Kabinetsminister v. Flottwell; 
von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck: 
der Ministerresident Dr. Krüger; 
von dem Senate der freien Hansestadt Bremen: 
der Bürgermeister Gildemeister; 
von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg: 
der Bürgermeister Dr. Kirchenpauer. 
Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 24. Februar 1873. 
Der Reichskanzler. 
Fürst v. Bismarck. 
Herausgegeben im Reichskanzler- Amte. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Obrr. Hofbuchdruckerel 
X Deter. 
  
 
	        
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