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(Nr. 982.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundes-
rathe. Vom 14. Jannar 1874.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs sind zu Be-
vollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden, und zwar:
von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von
Preußen:
der Reichskanzler Fürst v. Bismarck,
der Vizepräsident des Staatsministeriums, Staats- und Finanz-
minister Camphausen,
der Staats- und Justizminister Dr. Leonhardt,
der Staatsminister und Präsident des Reichskanzler-Amts Dr. Delbrück,
der Staatsminister und Chef der Kaiserlichen Admiralität v. Stosch,
der Staats- und Kriegsminister v. Kameke,
der Wirkliche Geheime Rath v. Philipsborn,
der Präsident der Seehandlung Bitter,
der Ministerialdirektor im Handelsministerium Moser,
der Ministerialdirektor im Handelsministerium Weishaupt,
der Unterstaatssekretär im Justizministerium Dr. Friedberg,
der General- Postdirektor Stephan,
der Generaldirektor der indirekten Steuern Hasselbach,
der Ministerialdirektor im Finanzministerium Meinecke,
der Geheime Ober-Regierungsrath Dr. v. Nathusius;
von Seiner Majestät dem Könige von Bayern:
der Staatsminister des Königlichen Hauses und des Aeußern
v. Pfretzschner,
der Staatsminister der Justiz Dr. v. Fäustle,
der Staatsminister der Finanzen Berr,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsrath
Freiherr Pergler v. Perglas,
der Ministerialrath v. Riedel,
der Oberst des Generalstabes Fries;
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
der Staatsminister der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten
Freiherr v. Friesen,
der Staatsminister der Justiz Abeken,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister v. Nostitz
Wallwitz,
der Generalmajor z. D. v. Brandenstein
von Seiner Majestät dem Könige von Württemberg:
der Minister der Justiz und der auswärtigen Angelegenheiten
v. Mittnacht,