Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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5)  Die  vom  Landrathe  der  Pfalz  auch  bei  seiner  letzten  Versammlung  beantragte  Uebernahme
  der  Ausgaben  für  die  mit  Gymnasialclassen  verbundenen  Lateinschulen  zu  Naiserslautern
und  Landau  auf  Staatsfonds  erscheint  durch  die  künftige  Gestaltung  des  Staatsbudgets  bedingt.

Unser  Staatsministerium  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiren  wird  bei
Aufstellung  der  Bedarfsvoranschläge  für  die  XIV.  Finanzperiode  in  Erwägung  ziehen,  ob
mit  Rücksicht  auf  die  sämmtlichen  aus  Centralfonds  zu  bestreitenden  Bedürfnisse  für  Erziehung
und  Unterricht  die  Möglichkeit  gegeben  ist,  in  dieser  Beziehung  ein  Postulat  an  die  Kammern
des  Landtags  zu  bringen.

6)  Dem  Beschlusse  des  Landraths  entsprechend,  genehmigen  Wir,  daß  die  Pensionen
und  Unterhaltsbeiträge  der  Relicten  der  Gewerbschullehrer  und  Studienlehrer  an  den  isolirten
Lateinschulen  in  gleicher  Weise,  wie  die  Pensionen  und  Unterhaltsbeiträge  der  Staatsdienerrelicten
  gemäß  §.  18  Ziffer  1—3  des  Finanzgesetzes  vom  29.  Juli  1876  behandelt  werden.

7)  Den  Beschlüssen  des  Landraths  hinsichtlich  der  Errichtung  eines  dritten  Curses  an
der  Kreisbaugewerkschule  in  Kaiserslautern  ertheilen  Wir  unter  wohlgefälliger  Anerkennung
des  hiedurch  wiederholt  kundgegebenen  Interesses  an  der  Förderung  des  Unterrichtswesens
Unsere  Genehmigung  und  haben  Wir  die  bewilligten  Positionen  in  das  reisausgabenbudget
einstellen  lassen.

Hinsichtlich  der  vom  Landrathe  beantragten  Ernennung  des  Lehramtsverwesers  Spatz
zum  wirklichen  Lehrer  jener  Anstalt  verweisen  Wir  auf  Unsere  Entschließung  vom  31.  Januar
d.  Is.
8)  Mit  besonderer  Befriedigung  haben  Wir  die  Bereitwilligkeit  wahrgenommen,  mit
welcher  der  Landrath  der  Pfalz  die  erforderlichen  Mittel  für  die  Umbildung  der  Kreisgewerbschule
  zu  Kaiserslautern  und  der  übrigen  im  Kreise  bestehenden  Gewerbschulen  in  sechsclassige
Realschulen  bewilligt  hat.

Indem  Wir  diesem  Beschlusse  Unsere  Genehmigung  ertheilen,  drücken  Wir  dem
Landrathe  wegen  seiner  opferwilligen  Mitwirkung  zur  durchgreifenden  Verbesserung  der  bezeichneten
  Anstalten  die  wohlverdiente  Anerkennung  aus,  und  beauftragen  Unser  Staaisministertum
  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten,  die  erforderlichen  weiteren
Vorbereitungen  für  die  Einführung  der  in  Aussicht  genommenen  Gewerbschulorganisation  zu
treffen.

9)  Die  wiederholte  Bitte  des  Landraths,  den  pfälzischen  Kreis  von  dem  seitherigen
Beitrage  an  die  Industrieschule  in  Kaiserslautern  zu  entlasten,  und  den  Betrag  des  letzteren

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