Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1874. (8)

181 — 
  
Kapitel. 
Titel. 
Ausgabee. 
Mark. 
Betrag 
für 
1875. 
Mark. 
  
9#t 
  
  
Rechnungshof. 
Zu den Ausgaben für Revision der Kriegs- 
kosten. Rechnungen von 1870 bis 1871. 
Summe Kap. 8 für sich. 
Eisenbahnverwaltung. 
A. Ordentlicher Etat. 
Beitrag zu der vom Deutschen Reiche über- 
nommenen Subvention zum Bau der St. 
Gotthard-= Eisenbahn (dritte Rate) 
Dritte Rate zur Amortisation des Kaufpreises 
der Eisenbahn von Kolmar nach Münster 
Summe K. 
B. Auf Grunddes Gesetzes vom 18.Juni 
1873 (Reichs- Gesetzbl. S. 143). 
Für den Bau der Eisenbahnen: 
a) von Reding nach Remilln 
b) von Zabern nach Wasselnheim und 
von Barr nach Schlettstadt .. .. . . . . . 
c) von St. Louis oder von einem nörd- 
lich von dieser Station belegenen 
Punkte der Bahn Mülhausen-Basel 
bis zur Rheinmitte bei Hüningen 
d) von Lauterburg nach Straßburg 
e) von Mutzig nach Rothau 
1) von Steinburg nach Buchsweiler. 
8) von Diedenhofen bis zur Landesgrenze 
in der Nähe von Sierrr.. 
h) von Mülhausen bis zur Rheinmitte bei 
Ottmarsheim, in der Richtung auf 
Müllheim . . . . .. ... . ...... . ... ..... 
Seite ..... 
s 
10,500,000 
8,100,000 
900,000 
8,400,000 
1,500,000 
1,222,458 
4 500,000 
1,500,000 
60,000 
  
285,650 
13,600 
  
  
  
299,250 
36,622/,458 
  
  
36,622,458
	        
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