Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Achtundwanzigster Band. 1912. (28)

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Objektträger,  die  mit  einer  Schicht  des  zu  untersuchenden  Materials
beschickt  werden,  in  Gefäß  IV,
Galleröhren  zur  Aufnahme  von  Blut  bei  der  in  Gefäß  V,
VI.  Widalröhren  !  Frühdiagnose  von  Tyyhhns  in  Gefäß  VI,
VII.  Flaschen  zur  Einsendung  von  größeren  Mengen  Urin  können  zu
jeder  Zeit  von  dem  Institut  eingefordert  werden  (s.  namentlich  im
nachstehenden  unter  C.  Gonorrhöe  oder  Tuberkulose).

Um  Mißverständnissen  vorzubeugen,  ist  bei  der  Einforderung  den  Apothekern
die  Nummer  des  Gefäßes  zu  neunen  und  nicht  etwa  die  Krankheit,  auf  die  untersucht
  werden  soll.

Die  Versandgefäße  der  Untersuchungsstelle  sind  innen  und  außen  steril.
Durch  die  Sterilisierung  leidet  naturgemäß  zuweilen  das  äußere  Ansehen.  Vorschriften
  liber  die  Füllung  der  einzelnen  Gefäße  sind,  soweit  erforderlich,  diesen
aufgedruckt.

Punktionsflüssigkeiten  oder  Blut  sind  mit  aseptischen  Kautelen  zu  entnehmen.
  Steriles  Arbeiten  ist  Erfordernis.  Die  Venenpunktion  ist  bei
Wahrung  der  Asepsis  ein  vollständig  ungefährlicher  Eingriff  und  zu  der  Frühdiagnose
  verschiedener  Krankheiten,  z.  B  des  Typhus,  nahezu  unentbehrlich.

Zur  serologischen  Diagnose  sind  erforderlich

a)  Blut  oder
b)  Punktionsflüssigkeiten.

Zur  Agglutination  (beim  Typhus  als  Widalsche  Reaktion  bezeichnet)  ist
so  viel  Blut  erforderlich,  daß  der  Wattebausch  völlig  damit  getränkt  ist,  also
mindestens  8—10  Tropfen.  Für  alle  anderen  serologischen  Untersuchungen  sind,
wenn  möglich,  bis  zu  10  cem  Blut  in  den  dazu  bestimmten  Gefäßen  Nr.  II  einzusenden,
  je  mehr,  um  so  besser.

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C.  Materlalentnahme  bei  den  einzelnen  Krankheiten.

Bazilläre  Blutkrankheiten:  s.  Puerperalfieber.

Cholera:  Bei  Choleraverdacht  ist  baldigst,  und  zwar  schon  vor  dem
Eintreffen  des  beamteten  Arztes,  Stuhl  nach  der  bei  Typhus  angegebenen  Methode
im  Gefäß  1  unter  Zusetzung  der  Aufschrift  „durch  Eilboten,  Bote  bezahlt“  einzusenden.
  Von  der  Leiche  ist  je  ein  doppelt  zu  unterbindendes  15  cm  langes
Stück  aus  dem  mittleren  Teile  des  Ileums,  ein  zweites  2  cm  oberhalb  der
Ileococcalklappe,  ein  drittes  unmittelbar  über  der  Klappe  zu  entnehmen  und  in
ein  starkes  Pulverglas  mit  frisch  ausgekochtem,  sicher  schließendem  Kork  zu  legen.