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Betrag Darunter
Einnahme. für künftig
1876. wegfallend.
Kapitel. Titel.
Mark. Mark.
2. II. Wechselstempelsteuer ... 7.344.000
Davon ab:
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempel-
steuer vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder
146.880 M.
b) die dem Reiche erwachsenden Erhe-
bungs- und Verwaltungskosten 206.670.
Zusammen . . . .. 353.550 —
Bleiben 6.990.450
Summe II. (Kapitel 2) für sich.
3. III. Post- und Telegraphenverwaltung.
a. Einnahme.
1 Porto ............................................. 92.000.000 —
Gebühren für Beförderung telegraphischer Depeschen 11.500.000 –
3. Personengeld 7.100.000 —
4. Gebühren für Bestellung von Postsendungen am Orte
der Postanstalten 3.460.000 —
5. Gebühren für Bestellung von Postsendungen im Um-
kreise der Postanstalten . 1.360.000 —
6. Sonstige Postgebühren . .. 90.000 —
7 Erlös für verkaufte Grundstücke, Materialien, Utensilien
oder sonstige Gegenstände . . . . .. 263.000 —
8.Vermischte Einnahmen 646.000 –
9. Zuschuß aus der Wechselstempelsteuer-Verwaltung für
den Vertrieb der Stempelmarken durch die Post. 169.600 —
10. Von den Postdampfschiffs-Verbindungen zwischen
Deutschland und Dänemark . . . . . . . . . . .. . . . . . . .. 190.000 —
11. Von dem Absatz der Zeitungen, des Reichs-Gesetzblatts
und des Amtsblatts der Reichs-Post- und Telegraphen-
verwaltung . . . .... .. . ... ... .. .. . .. .. . .. .... . . .. .. 3.200.000 —
Summe der Einnahme 119.978.600 —