Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1875. (9)

— 368 — 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrag Darunter 
 Einnahme. für künftig 
 1876. wegfallend. 
Kapitel. Titel. 
 Mark. Mark. 
2. II. Wechselstempelsteuer ... 7.344.000 
Davon ab: 
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempel- 
steuer vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 
146.880  M. 
b) die dem Reiche erwachsenden Erhe- 
bungs- und Verwaltungskosten 206.670. 
Zusammen . . . .. 353.550  — 
Bleiben 6.990.450 
Summe II. (Kapitel 2) für sich. 
3. III. Post- und Telegraphenverwaltung. 
a. Einnahme. 
1 Porto ............................................. 92.000.000 — 
Gebühren für Beförderung telegraphischer Depeschen  11.500.000 – 
3. Personengeld    7.100.000 — 
4. Gebühren für Bestellung von Postsendungen am Orte 
der Postanstalten 3.460.000 — 
5. Gebühren für Bestellung von Postsendungen im Um- 
kreise der Postanstalten . 1.360.000 — 
6. Sonstige Postgebühren . .. 90.000 — 
7 Erlös  für verkaufte Grundstücke, Materialien, Utensilien 
oder sonstige Gegenstände . . . . .. 263.000 — 
8.Vermischte Einnahmen 646.000 – 
9. Zuschuß aus der Wechselstempelsteuer-Verwaltung für 
den Vertrieb der Stempelmarken durch die Post. 169.600 — 
10. Von den Postdampfschiffs-Verbindungen zwischen 
Deutschland und Dänemark . . . . . . . . . . .. . . . . . . .. 190.000 — 
11. Von dem Absatz der Zeitungen, des Reichs-Gesetzblatts 
und des Amtsblatts der Reichs-Post- und Telegraphen- 
verwaltung . . . .... .. . ... ... .. .. . .. .. . .. .... . . .. .. 3.200.000 — 
Summe der Einnahme 119.978.600 —
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.