Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1875. (9)

— 373 — 
 
 
 
 
 
 
Betrag Darunter 
 Einnahme. für künftig 
 1876. pwegfallend. 
Kapitel. 
Mark. Mark. 
Uebertrag .. . . . 15.204.052 – 
6.. Zur Erweiterung der Umwallung von Straßburg aus 
dem Reichs-Festungsbaufonds, vorbehaltlich der Rück- 
erstattung aus den nach Maßgabe des Gesetzes vom 
14. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 62) von der 
Stadtgemeinde in Straßburg zu entrichtenden 17 Mil- 
lionen Mark für die entbehrlich werdenden Grund- 
stücke -..................................... 6.000.000 — 
7. Zum Neubau eines Garnisonlazareths: 
in Bockenheim 165.000 M. 
desgleichen in Gmünd . . 12.000 
vorbehaltlich der Rückerstattung aus den 
durch den Verkauf der in Folge dieser 
Neubauten entbehrlich werdenden Lazareth- 
grundstücke aufkommenden Erlösen. 177.000  
8. Zu den Ausgaben für die Erweiterung der Militär- 
Erziehungs- und Bildungsanstalten (Gesetz vom 
12. Juni 1873, Reichs-Gesetzbl. S. 127) aus dem 
Reichs-Festungsbaufonds, vorbehaltlich der Rücker- 
stattung aus dem Verkaufserlöse der Grundstücke des 
jetzigen Berliner Kadettenhauses und der Kriegs- 
akademie ..... ... ... 1.440.000 — 
Summe Titel 3 bis 8 22.821.052 — 
Aus dem Reichs-Eisenbahnbaufonds. 
9. Zu den Ausgaben auf Grund des Gesetzes vom 18. Juni 
1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 143) . . . ... .... .... . . .. 16.692.784 – 
Summe Titel 9 für sich. 
Summe XI. (Kapitel 19) 45.495.836 — 
 
 
 
 
Reichs- Gesetzbl. 1875. 70