Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1876. (10)

— 182 — 
e) Kriegszahlamt (Königreich Württemberg): 
aa) für den Kriegszahlmeister ....... .. 9.000 Mark, 
bb) für den Kassirer ... 5.400 
cc) für den Kassendiner . . .. 800 
2. Militär-Magazinverwaltungen: 
a) für die Proviantmeister ............................ 9.000 Mark, 
b) für die Reserve-Magazinrendanten .. 5.400 
c) für die Depot-Magazinverwalter . .. 3.900 
d) für die Proviantamtskontrolöre . .. .. . .. 2.700 
e) für die Mühlenmeister . . . . . . . .. 1.400 
f) für die Backmeister . . . . .. . . . . .. 1.400 
3. Montirungsdepots: 
a) für die Rendanten 9.000 Mark, 
b) für die Kontrolirer . . .. . . . . .. 2.500 
4. Garnisonverwaltungen: 
a) für die Direktoren ... . . .. 9.000 Mark, 
b) für die Ober-Inspektoren 6.600 
c) für das zweite Vorstandsmitglied bei der Garnisonver— 
waltung in Berlin, sofern dasselbe ein Ober-Inspektor 3300 
ist   
d) für die Garnisonverwaltungs-Inspektoren in selbständigen 
Stellungen . . . .. ... ... . . .. . 5.400 
e) für dieselben in nicht selbständigen Stellungen 2.700 
f) für die Kaserneninspektoren in selbständigen Stellungen 4.600 
g) für dieselben in nicht selbständigen Stellungen 2.200 
h) für den Kassendiener bei der Garnisonverwaltung in 
Berlin . . . 800 
5. Lazarethverwaltungen: · 
a) Friedens-Lazarethverwaltungen: 
aa) für die Ober-Lazarethinspektorten 6.500 Mark, 
bb) für die Lazarethverwaltungs-Inspektoren 5.400 
cc) für die alleinstehenden Lazarethinspektoren 4.600 
dd) für die übrigen Lazarethinspektortren 2.200 
b) Immobile Lazarethverwaltungen während des mobilen Zu- 
standes der Armee: 
aa) für die Ober-Lazarethinspektoren 6.000 Mark, 
bb) für die Lazarethinspektoren als alleinstehende Kassen- 
und Oekonomieverwalter 4.800 
cc) für die übrigen Lazarethinspektorten 2.100 
6. Medizinisch-chirurgisches Friedrich-Wilhelms--Institut: 
für den Rendanten .............. 9.000 Mark; 
7. Militär-Roßarztschule: 
für den Verwaltungsinspektor . . .. 3.000 Mark;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.