Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1876. (10)

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Betrag 
Klür, zan, Darunter 
- — Ausgabe. vom l. Inr künftig 
8 bis 31. März wegfallend. 
* 1877. 
Vart Mart. 
VIII. Reichsschuld. 
66. 1. Zinsen auf Schatzanweisungen, welche auf Grund des 
Etatsgesetzes zur vorübergehenden Verstärkung des 
ordentlichen Betriebsfonds der Reichs-Hauptkasse aus- 
gegeben werden. 10.00— 
2. Zinsen auf Schatzanweisungen, welche auf Grund des 
Etatsgesetzes behufs der Beschaffung eines Betriebs- 
sonds zur Durchführung der Münzreform ausgegeben 
weren . . .. 600.000 — 
3. Zinsenauf Schuldverschreibungen oder Schatzanweis ungen, 
welche auf Grund des Gesetzes, betreffend die Auf- 
nahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und Tele- 
graphenverwaltung, vom 27. Januar 1875 (Reichs- 
Bejezbl. S. 18), sowie auf Grund des fernerweiten 
Gesetzes vom 3. Januar 1876 (Reichs-Gesetzbl. S. 1), 
betrefeend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der 
Telegraphenverwaltung, ausgegeben werden — — 
Summe VIII (Kapitel 66 685.675 — 
L. Rechnungshof. 
67.|5.Besoldunen . .. . . .. 83.438 – 
6.Wohnungsgeldzuschüsse 9.504 —- 
7j8.Andere persönliche uögaben...·.................... 2.600 — 
9/11.Sächliche Ausgabsen ... . . . . . . .. 4.075 — 
Summe IX (Kapitel 67). 99.617 — 
X. Reichs- Oberhandelsgericht. 
68.5.Besoldunien .. . . . .. 
6. Wohnungsgeldzuschüsse .... 
79. Andere Prsönsthe usgaben . . . .. 
10. Ausgaben 
  
  
  
Sächliche und vermischte 
Summe X (Kapitel 68) 
  
  
  
 
	        
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