Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1876. (10)

— 260 — 
  
  
Betrag 
Hü. bas Darunter 
- — Ausgobe. vom 7 Inmwar künftig 
3- 7F bis 31. März wegfallend. 
S *n 1877. 
Mark. Mark. 
70. Marincverwaltung. 
1.| Invalidenpensionen nach Maßgabe der Reichsgesetze 
beziehungsweise der zur Zeit der Pensionirung in 
Geltung gewesenen Landesgesetze . .. .385 — 
2. Pensionen und Pensionserhöhungen für Offiziere, Aerzte, 
Deckoffiziere und Beamte aller Grade nach Maßgabe 
der Reichsgesetze beziehungsweise der zur Zeit der 
Pensionirung in Geltung gewesenen Landesgesetze 39.52 — 
3. Inaktivitätsgehälter, Wartegelder für Offiziere, Aerzte, 
Beamtee ... .. . . . .. . 1.050 — 
4. J Pensionen an Hinterbliebene von Offizieren und Beamten 
der früheren dänischen Marineverwaltung in den 
erzogthümern Schleswig und Holstei 34 — 
5. JGesetzliche Bewilligungen für Hinterbliebene 299 — 
6G6.u Unterstützunen 1655 — 
Summe Kapitel 70 53. 141 — 
71. Tivilverwaltung. 
1.ensionen für Beamte und Unterbeamte 21.792 — 
2. J Wartegelder ............ ... .. .. . . ... 16. 144 — 
3. Zu Unterstützungen für pensionirte Beamte und zu Pen- 
sionen und Unterstützungen für Hinterbliebene von 
Beamten .... ... ... .. . . . . 3.88 — 
Summe Kapitel 71 . . ... 41.821 — 
72. Sonstige Pensionen. 
1.Pensionen und Unterstützungen für die Angehörigen der 
vormaligen schleswig holsteinschen Arme 
2. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen und 
  
  
deren Angehöriggen 
Summe Kapitel 72 
Summe XI (Kapitel 69—72) 
  
  
  
 
	        
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