Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

— 217 — 
  
Nummer. 
Benennung der Gegenstände. 
Maßstab 
der 
Verzollung. 
Zollsatz. 
Mark. 
  
  
Eisenbahnschienen; Eisenbahnlaschen, Unter- 
lagsplatten und Schwellen . .. 
Anmerkungen zu 6b: 
1. Luppeneisen, noch Schlacken enthaltend; Rohschienen; 
Ingots . . .. 
2. Schmiedbares Eisen in Stäben für Kratzendrahtfabriken 
auf Erlaubnißschein unter Kontrole 
c) Platten und Bleche aus schmiedbarem Eisen: 
1. rohe . .. 
2. polirte, gefirnißte, lackirte, verkupferte, 
verzinnte (Weißblech)), verzinkte oder ver- 
bleite......··.·..................... 
d) Draht, auch verkupfert, verzinnt, verzinkt, 
verbleit, polirt oder gefirnißt . . .. 
e) Eisenwaaren: 
1. ganz grobe: 
a) aus Eisenguß . . . . .. .. . .. . . . .. . . .. 
b) Eisen, welches zu groben Bestand- 
theilen von Maschinen und Wagen 
roh vorgeschmiedet ist; Brücken und 
Brückenbestandtheile; Anker, Ketten 
und Drahtseile; Eisenbahnachsen, 
Eisenbahnradeisen, Eisenbahnräder, 
Puffer, Kanonenrohre, Ambose, 
Schraubstöcke, Winden, Hackennägel, 
Schmiedehämmer, Wagenfedern, 
Polsterfedern, Brecheisen, Hemm- 
schuhe, Hufeisen 
g) gewalzte und gezogene Röhren aus 
schmiedbarem Eisen . 
2. grobe: 
a) anderweitig nicht genannte, auch in 
Verbindung mit Holz . . . .. 
  
100 Kilogramm 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
  
2,50 
1,50 
3
	        
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