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Nummer.
Benennung der Gegenstände.
Maßstab
der
Verzollung.
Zollsatz.
Mark.
Eisenbahnschienen; Eisenbahnlaschen, Unter-
lagsplatten und Schwellen . ..
Anmerkungen zu 6b:
1. Luppeneisen, noch Schlacken enthaltend; Rohschienen;
Ingots . . ..
2. Schmiedbares Eisen in Stäben für Kratzendrahtfabriken
auf Erlaubnißschein unter Kontrole
c) Platten und Bleche aus schmiedbarem Eisen:
1. rohe . ..
2. polirte, gefirnißte, lackirte, verkupferte,
verzinnte (Weißblech)), verzinkte oder ver-
bleite......··.·.....................
d) Draht, auch verkupfert, verzinnt, verzinkt,
verbleit, polirt oder gefirnißt . . ..
e) Eisenwaaren:
1. ganz grobe:
a) aus Eisenguß . . . . .. .. . .. . . . .. . . ..
b) Eisen, welches zu groben Bestand-
theilen von Maschinen und Wagen
roh vorgeschmiedet ist; Brücken und
Brückenbestandtheile; Anker, Ketten
und Drahtseile; Eisenbahnachsen,
Eisenbahnradeisen, Eisenbahnräder,
Puffer, Kanonenrohre, Ambose,
Schraubstöcke, Winden, Hackennägel,
Schmiedehämmer, Wagenfedern,
Polsterfedern, Brecheisen, Hemm-
schuhe, Hufeisen
g) gewalzte und gezogene Röhren aus
schmiedbarem Eisen .
2. grobe:
a) anderweitig nicht genannte, auch in
Verbindung mit Holz . . . ..
100 Kilogramm
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
2,50
1,50
3