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Nummer.
Benennung der Gegenstände.
Maßstab
der
Verzollung.
Zollsatz.
Mark.
11
Haare von Pferden und Menschen, sowie
Waaren daraus; Federn und Borsten:
a) Pferdehaare, roh, gehechelt, gesotten, gefärbt,
auch in Lockenform gelegt, gesponnen; Borsten;
Oeltücher; rohe Bettfedern
b) Geflechte von Pferdehaaren; Gewebe, auch
mit anderen Gespinnsten gemischt, sofern min-
destens die ganze Kette oder der ganze Ein-
schlag aus Pferdehaaren besteht
c) Menschenhaare, roh, oder in der unter a be-
zeichneten weiteren Bearbeitung . ..
4) Perrückenmacher= und andere Arbeiten aus
Haaren und Haarimitationen
e) Schreibfedern (Federspulen), rohe; Schmuck-
federn, nicht unter g begriffen
f) Schreibfedern gezogen; Bettfedern, gereinigt
und zugerichtt . . . . .
g) zugerichtete Schmuckfedern . ...
12 Häute und Felle:
a) Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, ge-
kalkte, trockene) zur Lederbereitung; rohe, be-
haarte Schaf-, Lamm= und Ziegenfelle, auch
enthaarte Schaffelle, nicht weiter bearbeitet.
b) Felle zur Pelzwerk= (Rauchwaaren-) Be-
reitung . .. -....
13 Holz und andere vegetabilische und ani-
malische Schnitzstoffe, sowie Waaren
daraus:
a) Brennholz) Reisig, auch Besen von Reisig;
Holzkohlen; Korkholz, auch in Platten und
Scheiben; Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als
Brennmaterial); vegetabilische und anima-
lische Schnitzstoffe, nicht besonders genannt.
100 Kilogramm
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
frei
48
100
200
300
frei
frei
frei