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Nummer.
Maßstab
Benennung der Gegenstände. der Zollsatz.
Verzollung.
Mark.
25 Material= und Spezerei-, auch Konditor-
waaren und andere Konsumtibilien:
a) Bier aller Art, auch Meth 100 Kilogramm 4
b) Branntwein aller Art, auch Arrak, Rum,
Franzbranntwein und versetzte Branntweine
in Fässern und Flaschen desgl. 48
c) Hefe aller Art mit Ausnahme der Weinhefe desgl. 42
Anmerkung:
Flüssige Bierhefe, auf der bayerisch österreichischen
Grenze von Oberneuhaus bis Melleck einschlüssig, auf der
sächsischböhmischen Grenze links der Elbe, auf der badisch-
schweizerischen Grenze bei Oehningen und der sogenannten
Höri für den eigenen Bedarf der dortigen Bewohner in
kleinen Mengen bis zu 15 Kilogramm einschlüssig in
einem Transporte . . . . ... desgl. 3
d) 1. Essig aller Art in Fässern . . . . . . . . . . .. desgl. 8
2. Essig in Flaschen und Kruken desgl. 48
c) Wein und Most, auch Cider, und künstlich
bereitete Getränke, nicht unter anderen Num-
mern des Tarifs begriffen:
1. in Fässern eingehnd desgl. 24
2. in Flaschen eingehend . . . desgl. 48
f) Butter, auch künstliche .... .. . .. . . . . .. . . . .. desgl. 20
Anmerkung zu f:
Einzelne Stücke in Mengen von nicht mehr als zwei
Kilogramm, nicht mit der Post eingehend, für Bewohner
des Grenzbezirkes, vorbehaltlich der im Falle eines
Mißbrauchs örtlich anzuordnenden Aufhebung oder Be- ·
schränkung dieser Begünstigung..................... frei
g) 1. Fleisch, ausgeschlachtetes, frisches und zu-
bereitetes; Geflügel und Wild aller Art,
nicht lebend; Fleischextrakt, Tafelbouillon 100 Kilogramm 12
2. Fische, nicht anderweit genannt . . . desgl. 3
Anmerkung zu g 1:
Einzelne Stücke ausgeschlachteten, frischen und zu-
bereiteten Fleisches in Mengen von nicht mehr als 2 Kilo-