Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

— 232 — 
  
Nummer. 
Maßstab 
Benennung der Gegenstände. der Zollsatz. 
Verzollung. 
Mark. 
  
 
 
  
25 Material= und Spezerei-, auch Konditor- 
waaren und andere Konsumtibilien: 
a) Bier aller Art, auch Meth 100 Kilogramm 4 
b) Branntwein aller Art, auch Arrak, Rum, 
Franzbranntwein und versetzte Branntweine 
in Fässern und Flaschen desgl. 48 
c) Hefe aller Art mit Ausnahme der Weinhefe desgl. 42 
Anmerkung: 
Flüssige Bierhefe, auf der bayerisch österreichischen 
Grenze von Oberneuhaus bis Melleck einschlüssig, auf der 
sächsischböhmischen Grenze links der Elbe, auf der badisch- 
schweizerischen Grenze bei Oehningen und der sogenannten 
Höri für den eigenen Bedarf der dortigen Bewohner in 
kleinen Mengen bis zu 15 Kilogramm einschlüssig in 
einem Transporte . . . . ... desgl. 3 
d) 1. Essig aller Art in Fässern . . . . . . . . . . .. desgl. 8 
2. Essig in Flaschen und Kruken desgl. 48 
c) Wein und Most, auch Cider, und künstlich 
bereitete Getränke, nicht unter anderen Num- 
mern des Tarifs begriffen: 
1. in Fässern eingehnd desgl. 24 
2. in Flaschen eingehend . . . desgl. 48 
f) Butter, auch künstliche .... .. . .. . . . . .. . . . .. desgl. 20 
Anmerkung zu f: 
Einzelne Stücke in Mengen von nicht mehr als zwei 
Kilogramm, nicht mit der Post eingehend, für Bewohner 
des Grenzbezirkes, vorbehaltlich der im Falle eines 
Mißbrauchs örtlich anzuordnenden Aufhebung oder Be- · 
schränkung dieser Begünstigung..................... frei 
g) 1. Fleisch, ausgeschlachtetes, frisches und zu- 
bereitetes; Geflügel und Wild aller Art, 
nicht lebend; Fleischextrakt, Tafelbouillon 100 Kilogramm 12 
2. Fische, nicht anderweit genannt . . . desgl. 3 
Anmerkung zu g 1: 
Einzelne Stücke ausgeschlachteten, frischen und zu- 
bereiteten Fleisches in Mengen von nicht mehr als 2 Kilo- 
  
 
	        
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