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Nummer Maßstab
Zollsatz.
Benennung der Gegenstände. der
Verzollung.
Mark.
gramm, nicht mit der Post eingehend, für Bewohner
des Grenzbezirkes, vorbehaltlich der im Falle eines Miß-
brauchs örtlich anzuordnenden Aufhebung oder Be- ,
schränkung dieser Begünstigung..................... frei
h) Früchte (Südfrüchte):
1. frische Apfelsinen, Citronen, Limonen,
Pomeranzen, Granaten und dergleichen Kilogramm 12
Verlangt der Zollpflichtige die Aus-
zählung, so zahlt er für 100 Stück 2 M.
Im Falle der Auszählung bleiben verdor-
bene unverzollt, wenn sie in Gegenwart
von Beamten weggeworfen werden.
2. Feigen, Korinthen, Rosinen desgl. 24
3. getrocknete Datteln, Mandeln, Pomeran=
zen und dergleichen .. desgl. 30
i) Gewürze aller Art, nicht besonders genannt desgl. 50
Anmerkung zu i:
Gewürze zur Darstellung ätherischer Oele auf Er- "
laubnißschein unter Kontrole . . . . . . .. .. frei
k) Heringe, gesalzene . .. 1 Faß 3
(Tonne)
Anmerkungen:
1. Gesalzene Heringe in nicht handelsüblicher Verpackung
werden mit 2 M. für 100 Kilogramm verzollt.
2. Gesalzene Heringe, zu Dünger bestimmt, nach vor- ,
gängige Denaturtrung.......................... . frei
l) Honig . . .. 100 Kilogramm 3
m) 1. Kaffee, roher und Kaffeesurrogate (mit
Ausnahme von Cichorie) . ... desgl. 40
2. Kaffee, gebrannter . . . . . . . . . . desgl. 50
3. Kakao in Bohnen . . .. desgl. 35
4. Kakaoschalen . . . . . . . .. desgl. 12
n) Kaviar und Kaviarsurrogate . . . . . . . . . . . . .. desgl. 100
o) Käse aller Art... . ... . . ... . . .. . . . . . . . . .. desgl. 20