Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

  
  
  
  
-- 233 -- 
  
Nummer Maßstab 
  Zollsatz. 
 Benennung der Gegenstände. der  
 Verzollung. 
 Mark. 
gramm, nicht mit der Post eingehend, für Bewohner 
des Grenzbezirkes, vorbehaltlich der im Falle eines Miß- 
brauchs örtlich anzuordnenden Aufhebung oder Be- , 
schränkung dieser Begünstigung..................... frei 
h) Früchte (Südfrüchte): 
1. frische Apfelsinen, Citronen, Limonen, 
Pomeranzen, Granaten und dergleichen Kilogramm 12 
Verlangt der Zollpflichtige die Aus- 
zählung, so zahlt er für 100 Stück 2 M. 
Im Falle der Auszählung bleiben verdor- 
bene unverzollt, wenn sie in Gegenwart 
von Beamten weggeworfen werden. 
2. Feigen, Korinthen, Rosinen desgl. 24 
3. getrocknete Datteln, Mandeln, Pomeran= 
zen und dergleichen .. desgl. 30 
i) Gewürze aller Art, nicht besonders genannt desgl. 50 
Anmerkung zu i: 
Gewürze zur Darstellung ätherischer Oele auf Er- " 
laubnißschein unter Kontrole . . . . . . .. .. frei 
k) Heringe, gesalzene . .. 1 Faß 3 
(Tonne) 
Anmerkungen: 
1. Gesalzene Heringe in nicht handelsüblicher Verpackung 
werden mit 2 M. für 100 Kilogramm verzollt. 
2. Gesalzene Heringe, zu Dünger bestimmt, nach vor- , 
gängige Denaturtrung.......................... . frei 
l) Honig . . .. 100 Kilogramm 3 
m) 1. Kaffee, roher und Kaffeesurrogate (mit 
Ausnahme von Cichorie) . ... desgl. 40 
2. Kaffee, gebrannter . . . . . . . . . . desgl. 50 
3. Kakao in Bohnen . . .. desgl. 35 
4. Kakaoschalen . . . . . . . .. desgl. 12 
n) Kaviar und Kaviarsurrogate . . . . . . . . . . . . .. desgl. 100 
o) Käse aller Art... . ... . . ... . . .. . . . . . . . . .. desgl. 20
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.