Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

— 239 — 
  
Nummer. 
Benennung der Gegenstände. 
Maßstab 
der 
Verzollung. 
Zollsatz. 
Mark. 
  
 
 
 
 
  
f) alle nicht unter c begriffene Waaren aus 
Seide oder Floretseide in Verbindung mit 
Baumwolle, Leinen, Wolle oder anderen ani- 
malischen oder vegetabilischen Spinnstoffen. 
Anmerkungen: 
1. ganz grobe Gewebe aus rohem Gespinnste von Seiden- 
abfällen, welche das Ansehen von grauer Packleinwand 
haben und zu Preßtüchern, Putzlappen verwendet 
werden, auch in Verbindung mit anderen Spinn-= 
materialien oder einzelnen gefärbten Fäden 
2. Seide, welche in Garnen aus anderen Spinnma- 
terialien versponnen ist, ohne die Umhüllung des Fadens 
zu bilden oder zusammenhängend durch die ganze Länge 
des Gewebefadens sich zu ziehen, bleibt bei Geweben aus 
solchen Garnen außer Betracht. 
 
31 Seife und Parfümerien: 
a) Schmierseife . . . . . .. . . .. . . . . . . . . . . . .. . . . .. 
b) feste Seife, soweit sie nicht unter c fällt. 
c) Seife in Täfelchen, Kugeln, Büchsen, Krügen, 
Töpfen u. s. w., parfümirte Seife aller Art 
d) wohlriechende Fette, wohlriechende fette Oele, 
wohlriechende nicht alkoholartige Wasser in 
unmittelbaren Umschließungen von mindestens 
10 Kilognnnnna . . . . .. 
e) alle übrigen Parfümerien . . . . .. 
32 Spielkarten, neben der inneren Abgabe 
33 Steine und Steinwaaren: 
a) Steine, rohe oder blos behauene; Flinten- 
steine, Mühlsteine, auch mit eisernen Reifen; 
Schleif= und Wetzsteine aller Art; grobe Stein- 
metzarbeiten, z. B. Thür= und Fensterstöcke, 
Säulen und Säulenbestandtheile, Rinnen, 
Reichs- Gesetzbl. 1879. 
  
100 Kilogramm 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
100 Kilogramm 
brutto 
47 
  
300 
20 
60
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.