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von Seiner Majestät dem Könige von Württemberg:
der Präsident des Staatsministeriums, Staatsminister des Königlichen
Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten Dr. v. Mittnacht,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsrath
Freiherr v. Spitzemberg,
der Generalmajor v. Faber du Faur,
der Ministerialrath v. Heß;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden:
der Präsident des Staatsministeriums und des Handelsministeriums,
Staatsminister Turban,
der Präsident des Finanzministeriums, Wirkliche Geheime Rath Ell-
stätter,
der Präsident des Ministeriums des Innern Stösser;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen
und bei Rhein:
der Präsident des Staatsministeriums und Minister des Großherzog- lichen
Hauses und des Aeußern, sowie des Innern Freiherr v. Stark
der Präsident des Finanzministeriums, Wirkliche Geheime Rath
Schleiermacher,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsrath
Dr. Neidhardt;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklen-
burg-Schwerin:
der außerordentliche Gesandte- und bevollmächtigte Minister, Geheime
Legationsrath v. Prollius,
der Ober-Zolldirektor Oldenburg;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-
Weimar-Eisenach:
der Wirkliche Geheime Rath Dr. Stichling;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklen-
burg-Strelitz:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime
Legationsrath v. Prollius;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Olden-
burg:
der Staatsrath Selkmann)
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Braunschweig und
Lüneburg:
der Staatsminister Schulz
der Ministerresident, Wirkliche Geheime Rath v. Liebe;