Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

  
Kapitel. 
Titel. 
Ausgabe. 
Etatsjahr 
1879|80. 
Mark. 
  
  
 
. 
 
D. Zur Erweiterung von Festungsthoren und Thor- 
brücken im Interesse des Verkehrs, deren Kosten dem Reichs- 
Festungsbaufonds nicht zur Last fallen (Artikel IV. Absatz 2 des 
Gesetzes vom 30. Mai 1873). 
8a. Zur Erweiterung des Bauthores in Mainz ...75 000 
Summe Titel 8a für sich. 
Zu Festungsanlagen und Einebnungsarbeiten, deren Kosten 
dem Reichs-Festungsbaufonds nicht zur Last fallen, und zwar: 
9. Zur Einebnung der Saarflesche der Festung Saarlouis  15 000 
10. Zur Korrektur und Verstärkung der Festungswerke von Coblenz ein- 
schließlich der Ausrüstung derselben, in Folge der Durchführung 
der Moselbahn durch den Bereich der Festung  288 000 
11. Zum Bau eines bombensicheren Kasemattenkorps im Fort C. Alvens- 
leben zu Magdeburg, als Ersatz für die durch den Abbruch eines 
Theiles des Bastions- Königin in der Zitadelle daselbst verloren 
gegangenen Kasematten   210 000 
... Summe Titel 9 bis 11.......  513 000 
Zur Ergänzung der Magazin-, Garnison- und Lazareth- 
einrichtungen, auf Grund des Gesetzes vom 2. Juli 1873 
(Reichs-Gesetzbl. S. 185): 
A. Magazin-Neubauten, Bäckerei= und Mühlenanlagen. 
12. Beim Proviantamt in Königsberg i. Pr. zum Neubau eines 
bombensicheren Proviantmagazins, einer bombensicheren Bäckerei mit 
10 Wasserheizungsöfen und 2 Knetmaschinen, sowie einer Dampf- 
mahlmühle mit 8 Gängen und einer Maschine von 50 Pferde- 
kräften, nebst Wohnhaus für das Mühlenpersonal, sechste Rate  81 000 
13. Beim Proviantamt in Magdeburg zum Neubau einer Dampf- 
mahlmühle mit 8 Gängen und einer Maschine von 50 Pferde- 
kräften, einer bombensicheren Bäckerei mit 10 Wasserheizungsöfen 
und 2 Knetmaschinen, sowie eines Fouragemagazins) vierte Rate  100 000 
  
Seite  181 000 
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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