Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

sönlichen Zustimmung sicher zu sein, deshalb 
vorerst nicht abzuweichen bitte. 
Ich bemerke noch, daß auf meine Ent- 
schließung, Sie zum Stationschef in Tabora- 
zu ernennen, die Rücksicht auf Ihren Beruf 
nicht ohne Einfluß gewesen ist, da ich mich 
der Hoffnung hingebe, daß die Ausübung und 
geschickte Verwerthung 
nisse nicht wenig dazu beitragen wird, Ihnen 
die Durchführung einer friedlichen Politik unter 
den Eingeborenen zu erleichtern, auch bin ich 
gern bereit, zu diesem Zwecke einige außer- 
ordentliche Mittel auf Ihren Vorschlag zu 
bewilligen. Abgesehen von diesen allgemeinen 
Verhaltungsvorschriften, ertheile ich Euer Hoch- 
wohlgeboren noch die nachstehenden besonderen 
Aufträge, deren baldige Erledigung Sie sich 
angelegen sein lassen wollen: 
1. Der Führer des Ablösungskommandos, 
Herr Licutenant Herrmann, hat den Auf- 
trag, einen zwischen Mpapua und Tabora in 
der Landschaft Ugogo liegenden Ort, voraus- 
sichtlich bei dem Häuptling Makenge (von den 
französischen Missionen wird namentlich ein 
Ort Mdabura als hierzu geeignet bezeichnet), 
behufs Errichtung einer künftigen Station auf- 
zusuchen und Sie bei der Auswahl des Platzes, 
soweit die sanikäre Lage, Wasserverhältiisse 
u. dergl. in Frage kommen, zu Rathe zu ziehen. 
Ihr hierauf bezigliches Gutachten ist dem 
von Herrn Lieutenant Herrmann von Tabora- 
aus abzusendenden Berichte anzuschließen. 
2. Der Stationschef von Mpapua, Lieutenant 
v. Elpons, ist über den Gebrauch und die 
Aufstellung des für die Station bestimmten, 
dem Ablösungskommando mitgegebenen Nor- 
tou'schen Bohrbrunnens zu belehren. 
3. Unmittelbar nach Ihrer Ankunft in 
Tabora wollen Sie sich die Geschäfte von Ihrem 
Vorgänger, Lieutenant Sigl, übergeben lassen; 
hierüber ist eine Uebergabeverhandlung auf- 
zunehmen und in Abschrift hier einzusenden; 
auch ist über sämmtliches bewegliches und un 
bewegliches Jnventar der Station ein genaues 
Verzeichniß zusammenzustellen und der obigen 
Verhandlung beizusügen. Herr Lieutenant Sigl 
ist berechtigt, nach der Küste zurückzukehren, 
sobald diese Uebergabe stattgefunden und er 
Sie in die erien Geschäfte so weit eingeführt 
hat, daß Sie zur alleinigen Weiterführung 
derselben im Stande zu sein glauben. 
Im Uebrigen verweise ich hier noch auf 
Nr. 7 der dem Herrn Licutenant Herrmann 
für Tabora ertheilten Instruktionen. 
1. Was die künftige Kassen= und Rechnungs- 
führung betrifft, so geben hierüber die in dem 
— 
Ihrer ärztlichen Kennt- 
  
Erlaß vom 28. November enthaltenen Be- 
stimmungen näheren Ausfschluß, deren gewissen- 
hafte Beobachtung ich nochmals ans Herz lege. 
5. Mit der Firma Schülke & Mayr 
ist ein Postvertrag abgeschlossen, wonach die 
selbe sich verpflichtet, monatlich eine regel- 
mäßige Post nach sämmtlichen Stationen des 
Innern abgehen zu lassen; Abschrift dieses 
Postwertrages, sowie weitere auf die Ein- 
richtung dieses Postbetriebes bezügliche An- 
weisungen werden der Station demnächst zu- 
gehen. 
6. Für die Station Tabora wird gleich- 
falls ein Norton'scher Bohrbrunnen mitgegeben, 
über dessen Aufstellung und Brauchbarkeit bald- 
möglichst zu berichten ist. 
7. Auch über den Zustand der zur Station 
gehörigen Häuser, Kasernen u. s. w. sehe ich 
einer baldigen Berichterstattung entgegen, sowie 
einer Aeußerung darüber, ob diese unter Um- 
ständen auch zur Aufnahme einer größeren Be- 
satzung ausreichen oder doch mit wenigen 
Kosten hierzu eingerichtet werden könnten. 
8. Endlich wollen Euer Hochwohlgeboren 
nach näherer Bekanntschaft mit den dortigen 
Verhältnissen, im Lause der Zeit die nach 
stehenden Fragen beantworten: 
a) Wie groß müßte etwa die Besaßung sein, 
um, ohne geradezu Eroberungspolitik zu treiben, 
doch immerhin eine dominirende Stellung in 
Tabora einnehmen, zugleich die Sicherheit der 
Karawanenstraße unbedingt gewährleisten, den 
Frieden unter den umwohnenden Häuptlingen 
aufrecht erhalten oder doch jeden Friedens- 
bruch mit Erfolg bestrafen zu können, und wie 
weit könnte diese Besatzung aus einheimischen 
Kräften gestellt werden? 
b) Ist eine kriegerische Verwendung der 
Wangoni-Leute außerhalb des dortigen Bezirks, 
an der Küste, oder an sonstigen Orten des 
Schutgebietes denkbar? 
c)In welchem Zustande befindet sich 
die frühere Missionsstation der algerischen 
Brüder Kipallapalla und wäre dieselbe 
vielleicht für militärische oder sonstige Zwecke 
benupbar, vorausgesetzt, daß die algerische Mission 
zur Ueberlassung bereit sein sollte? 
Der Kaiserliche Gouverneur 
gez. Freiherr v. Soden. 
An den 
Arzt der Kaiserlichen Schutztruppe 
Herrn Dr. Schwesinger.