Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1881. (15)

 
 
  
  
 
      
  
 
  
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               XXV. Freie und Hansestadt Hamburg. 
 1. Der Senat. 
 2. Die Senatskanzlei. 
 3. Der Chef der Polteibehörde in Hamburg. 
 4. Die  Landherrenschaften der Geestlande, der Marschlande, Ritzebüttel und zu 
Bergedorf. 
 5. Der Amtsverwalter des Amts Ritzebüttel.
 
                 XXVI. Elsaß-Lothringen. 
 1. Der Kaiserliche Statthalter. 
 2. Das Ministerium für Elsaß-Lothringen. 
 3. Die Bezirkspräsidenten. 
 4. Der Generaldirektor der Zölle und indirekten Steuern. 
 5. Die Forstdirektionen. 
 6. Die Steuerdirektoren. 
 7. Die Hauptzoll und Hauptsteuerämter. 
 8. Der Kurator der Universität zu Straßburg. 
 9. Die Bischöfe. 
10. Das Direktorium der Kirche Augsburger Konfession. 
11. Die Präsidenten der reformirten Konsistorien. 
12. Die Präsidenten der israelitischen Konsistorien.
 
            B. Militärbehörden. 
              a. Für das Landheer. 
                  I. Preußen. 
 1. Das Kriegsministerium. 
 2. Die General-Kommandos. 
 3. Der Chef des Generalstabes der Armee. 
 4. Die General-Inspektion der Artillerie. 
 5. Die General-Inspektion des Ingenieurkorps und der Festungen. 
 6. Die General-Inspektion des Militär-Erziehungs- und Bildungswesens. 
 7. Die Inspektion der Jäger und Schützen. 
 8. Die Inspektion der Infanterieschulen. 
 9. Die Inspektion der Kriegsschulen. 
10. Die Train-Inspektion. 
11. Die Inspektion der militärischen Strafanstalten. 
12. Die Inspektion des Militär-Veterinärwesens. 
13. Der Chef des Militär-Reitinstituts. 
14. Die Inspektion der Gewehrfabriken. 
15. Die Artilleriedepot-Inspektionen. 
16. Die Militär-Intendanturen 
 
	        
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